Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2025, OF 1070/2 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die rechte Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage wird im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Haus Nummer 24) dem motorisierten Individualverkehr (MIV) entzogen. 2. Auf dieser Fahrspur wird zukünftig der Fahrradweg weitergeführt (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und mit Frankfurter Hüten gesichert. 3. Ab der Hausnummer 24 wird die dritte Fahrspur wieder für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße freigegeben. 4. Sollte die Nachtbushaltestelle bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können, so möge ein neuer Standort eingeplant werden. 5. Auf dem bisherigen Radweg werden vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) Fahrradbügel installiert. Im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße ebenso, wo dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. 6. Auf der Friedrich-Ebert-Anlage wird von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße Tempo 30 angeordnet. 7. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird um entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und über 110 Lehrerinnen und Lehrern liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt. Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle Hohenstaufenstraße erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel (fünfundzwanzig!). Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z.B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, wurden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin bzw. einer mit Name und Anschrift bekannten Person) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1521/1 Betreff: Weitere Abfalleimer für die Osloer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Osloer Straße zwischen Platz der Einheit und Güterplatz auf der Seite des Kap Europa mindestens zwei weitere, ausreichend große Abfallbehälter entlang der Gehwege aufstellen zu lassen. Begründung: Nach Fertigstellung aller Gebäude entlang der Osloer Straße hat sich die Passantenfrequenz zwischenzeitlich stark erhöht. Seitdem hat die Verschmutzung dieses Abschnitts zugenommen. Anwohnende haben bereits über ffm.de weitere Abfalleimer angeregt, diese wurden allerdings bisher nicht installiert. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1348/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Nördlich des Hauptbahnhofs liegt das Saar-Karree umgeben von den Straßen Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße. Dort wurden Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen ausgewiesen, sowie Radbügel installiert. Der Magistrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum werden in diesem Bereich so viele Lieferzonen benötigt? 2. Auf welcher Grundlage wurde die Einschätzung und Festlegung der Anzahl und Größe der Lieferzonen vorgenommen? 3. Warum wurden Radbügel auf PKW-Parkplätzen installiert und nicht auf anderen Flächen? 4. In diesem Bereich gibt es schon zahlreiche Radbügel. Wie kam man auf die Einschätzung, dass hier weitere Radbügel benötigt werden? 5. Wie ist die Konzeption für die Nutzung der Parkflächen am Straßenrand in Poststraße 22-32, Niddastraße 101-103, Ludwigstraße und Rudolfstraße? Gerne auch mit Begründung der Maßnahmen und angesetzten Kosten. 6. Gibt es weitere noch nicht umgesetzte Planungen z.B. Parkraumbewirtschaftung/Anwohnerparken in dem genannten Bereich? 7. Ist es möglich Anwohner an den weiteren Planungen zu beteiligen und deren Interessen abzufragen? Begründung: Wie bereits im Gutleutviertel wurden im Gallus Maßnahmen umgesetzt, über die weder der Ortsbeirat noch die Anwohner vorab informiert und eingebunden wurden. Bürgerbeteiligung und Transparenz fanden im Vorfeld nicht statt. Die Anwohner sind verwundert und können einige der Maßnahmen nicht nachvollziehen. Hier ist Aufklärung dringend von Nöten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1007 2024 Die Vorlage OF 1348/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 1252/1 Betreff: Kurzzeitparken für die Krabbelstube Frankenallee 23 ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Krabbelstube in der Frankenallee 23 zwei markierte PKW-Halteflächen mit dem Schild "Eingeschränktes Halteverbot" auf der in der Grafik mit der Nr. "1.)" Fläche einrichten zu lassen. Falls dies nicht umsetzbar ist, möge der Magistrat zwei der bestehenden PKW-Parkplätze auf der Frankenallee vor Hausnummer 25 mit dem Schild "Eingeschränktes Halteverbot", "7 Uhr - 17 Uhr" zu versehen (In der Grafik = "2.)", damit Eltern, deren Kinder die Krabbelstube in der Frankenallee 23 nutzen und sie mit dem PKW zur Einrichtung bringen, eine Möglichkeit erhalten, ihre Kinder kurz in die Einrichtung zu bringen oder diese abzuholen. Bei der anstehenden Ausgestaltung der Fahrradstraße Frankenallee und der Gestaltung des Güterplatzes und der Europa-Allee möge der Magistrat die Krabbelstube angemessen berücksichtigen und einbeziehen. Begründung: Die Krabbelstube Frankenallee 23 besteht seit Februar 2023 und hat bisher keine Kurzzeitparkmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung. Grafik: Geoportal, Markierungen Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2024, OF 1221/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1221/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1251/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1252/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. 1 GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 5 GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1231/1 Betreff: Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die dringend benötigte Sporthalle für die Falkschule und bei Bedarf weitere Schulerweiterungsbauten temporär auf der "Millennium-Areal" genannten Brachfläche zwischen Osloer Straße und Hohenstaufenstraße untergebracht werden können. Der Magistrat wird gebeten, hierzu mit der Eigentümerin des Grundstücks in Kontakt zu treten und vor allem folgende Fragen zu beantworten: 1. Bis wann kann das Grundstück mindestens von der Stadt genutzt werden? Welche Verlängerungsoptionen sind möglich? 2. Wann kann eine Sporthalle frühestens in Betrieb genommen werden? 3. Welche Bauweisen sind für provisorische Sporthallen denkbar? Wie unterscheiden sich die Arten in maximaler Nutzungsdauer, Bauzeit, Bau- und Unterhaltungskosten sowie Wiederverwertbarkeit? 4. Sind im Haushalt ausreichend Mittel verfügbar, um bei Einigung mit dem Grundstückseigentümer unverzüglich mit Planung und Bau der Sporthalle zu beginnen? Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut wird. Eine Zwischennutzung des Grundstücks könnte für alle Beteiligten von Nutzen sein und sollte daher intensiv geprüft und bei positiver Votierung schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1231/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5405 2024 Die Vorlage OF 1231/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster Absatz: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1230/1 Betreff: Eine temporäre Sporthalle für die Falkschule auf dem Milleniums-Areal ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf den Eigentümer der Fläche des "Millenium-Areals" (Hohenstaufenstraße) zuzugehen, um zu erreichen, dass dort eine temporäre Sporthallte errichtet wird. Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium-Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut werden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5404 2024 Die Vorlage OF 1230/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP und Linke (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 1175/1 Betreff: Eine Sporthalle für die Falkschule auf alternativer Fläche? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Sporthalle für die Falkschule und bei Bedarf Erweiterungsbauten temporär auf dem "Millennium-Areal" auf der nördlichen Seite der Hohenstaufenstraße untergebracht werden können. Hierzu möge der Magistrat mit der Eigentümerin des Grundstücks in Kontakt treten. Begründung: Durch die Insolvenz des Immobilienentwicklers Ende 2023, der das Gelände am alten Polizeipräsidium entwickeln wollte, steht in den Sternen, wann und ob sich durch Flächentausch der Bau der dringend benötigten Sporthalle für die Falkschule in unmittelbarer Nähe zur Schule realisieren lässt. Gleichzeitig gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Brache, das sogenannte Millennium-Areal, das vermutlich bis Ende der 2020er Jahre nicht bebaut weden wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1175/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 1135/1 Betreff: Parkende Autos auf dem Radweg Hohenstaufenstraße kontrollieren und abschleppen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die widerrechtlich auf dem Radweg in der Hohenstaufenstraße parkenden PKW kontrollieren und abschleppen zu lassen, damit der Radverkehr nicht weiter behindert und gefährdet wird. Begründung: Der baulich getrennte Radweg in der Hohenstaufenstraße wird in den letzten Wochen sehr häufig von rücksichtslosen Autofahrenden zugeparkt. Manchmal stehen dort drei PKW und mehr hintereinander, obwohl Markierungen, Fahrbahntrenner und Radwegschilder gut sichtbar angebracht sind. Ende letzten Jahres wurde das dortige Hotel saniert und der Fahrradweg gesperrt. Dies haben viele Autofahrer genutzt, um ihr Auto dort abzustellen. Seit Anfang des Jahres ist die Sperrung allerdings aufgehoben - geparkt wird dort jedoch weiterhin. Ordnungsamt und Stadtpolizei müssen nun regelmäßig nach dem Rechten schauen, Bußgelder verteilen oder abschleppen lassen. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5087 2024 Die Vorlage OF 1135/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1087/1 Betreff: Europa-Allee zukunftsgerecht herstellen Der Magistrat wird aufgefordert, nach Fertigstellung der Stadtbahn Europaviertel die Europa-Aallee nicht wieder wie zuvor geplant wiederherstellen zu lassen, sondern den Abschnitt zwischen Skyline Plaza und Lissabonner Straße wie folgt umplanen und zeitnah herstellen zu lassen: 1. Jeweils nur eine Fahrspur für PKW je Richtung statt wie bisher zwei 2. Jeweils einen baulich getrennten und ausreichend breiten Radweg je Richtung statt einem Schutzstreifen 3. Lade- und Lieferzonen vor Geschäften und Gastronomie mit ausreichend Abstand zu der Fahrradinfrastruktur ("Dooring Zone") statt Dauerparkplätzen 4. Breite Fußwege und sichere Fußwegequerungen mit LSA-Signalisierung 5. Große entsiegelte und begrünte Flächen sowie eine weitere Baumreihe zur Kühlung, Verschattung, Versickerung und Verdunstung sowie als Lebensraum für Vögel und Insekten Begründung: Dieser Abschnitt der Europa-Allee wurde vor der Verlegung wegen der Großbaustelle zur Stadtbahn als zweispurige Raserstrecke mit Tempo 50 und vielen straßenbegleitenden Parkplätzen sowie lediglich einem schmalen Radschutzstreifen geplant und gebaut. Orkanartige Winde brausen durch die Europa-Allee, deren betonierte und asphaltierte Flächen sich im Sommer extrem aufheizen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Nach Fertigstellung der Stadtbahn wird dort weniger PKW-Verkehr anfallen und die Buslinie M46 eingestellt. Rad- und Fußverkehr nehmen zu und benötigen ausreichend Platz. Die weiterführende Straße zum Güterplatz wird derzeit bereits schmaler als zuvor beabsichtigt geplant und eine Anbindung der Frankenallee am Bahnhof Güterplatz ist vom Tisch. Außerdem brauchen die Menschen in der Europaallee im Sommer kühlenden Schatten und ein wenig Natur vor ihrer Haustür. Auch die Außengastronomie profitiert von mehr Platz und weniger parkenden PKW. Lärm und Feinstaub werden dadurch reduziert. Das Europaviertel profitiert in Gänze von dieser Umgestaltung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1087/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4958 2024 Die Vorlage OF 1087/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2. bis 5.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1029/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel für die Osloer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mindestens zehn Fahrradbügel im öffentlichen Bereich vor dem Hochhaus Europa-Allee 2 Ecke entlang der Osloer Straße neben der Fußgängerampel sowie einen herausnehmbaren Poller oder klappbaren Absperrpfosten zwischen Rad- und Fußweg montieren zu lassen. Begründung: Die Fläche vor dem Einkaufszentrum "Skyline Plaza" und dem Wohnhochhaus "Grand Tower" dient bereits jetzt als "illegaler Hub" für Lieferdienste, E-Scooter, Fahrräder und parkende PKW. Verwirrte Autofahrer verirren sich auf den Rad- und Fußweg. Fahrradbügel würden das sichere Anschließen von Fahrrädern ermöglichen und zugleich das wilde Parken von PKW verhindern. Feuerwehrzufahrten bleiben weiterhin erreichbar. Fotos und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2023, OF 997/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4791 2023 1. Die Vorlage OF 997/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1029/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Betreff: Buslinie 87 soll am Rewe halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 21.März 2023 forderte der Ortsbeirat in einem Antrag, dass die Buslinie 87 auch am Rewe-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31.Juli 2023 (ST 1600), dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am Rewe-Markt hält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4591 2023 Die Vorlage OF 1028/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie "Hafenstraße 54" oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz" sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und "Hafenstraße 19 bis 23 " oder Gutleutstraße 146 bis 148." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP Abwesend
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 997/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Europa-Allee Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zehn Radbügel im öffentlichen Bereich vor der Europa-Allee 2 / Osloer Straße vor der Fußgängerampel anbringen zu lassen. Begründung: Die Fläche vor dem Einkaufszentrum "Skyline Plaza" und dem Wohnhochhaus "Grand Tower" dient bereits jetzt als "Hub" für Lieferdienste, E-Scooter, Fahrräder und parkende PKW. Radbügel würden das sichere Anschließen von Fahrrädern ermöglichen und zugleich das wilde Parken von PKW verhindern. Feuerwehrzufahrten müssen natürlich freigehalten werden. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1029/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 997/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4791 2023 1. Die Vorlage OF 997/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1029/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 964/1 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an einer Ampel, um diese bei grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4398 2023 Die Vorlage OF 964/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 918/1 Betreff: Fahrradbügel Niddastraße/Ludwigstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche / Grünfläche Ecke Nidda-/ Ludwigstraße an zwei Stellen jeweils 10 Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind freizuhalten. Begründung: Wegen fehlender Radbügel werden Fahrräder oft kreuz und quer abgestellt oder an Bäumen und Schildermasten angeschlossen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 918/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4380 2023 Die Vorlage OF 918/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche/Grünfläche Ecke Niddastraße/Ludwigstraße an zwei geeigneten Stellen jeweils 10 Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind freizuhalten. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 896/1 Betreff: Parkraumbewirtschaftung am Hauptbahnhof konsequent ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die teilweise schon westlich des Hauptbahnhofs existierende Parkraumbewirtschaftung auf Niddastraße, Ludwigstraße und Poststraße auszuweiten. Begründung: Der bisher existierende und verwirrende Flickenteppich aus bewirtschafteten und unbewirtschafteten Straßenabschnitten soll geschlossen werden. So wissen PKW-Fahrende, wo zahlungspflichtiges Parken besteht. Außerdem schafft dies einen Anreiz, dass Pendler*innen das Parkhaus am Hauptbahnhof aufzusuchen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4192 2023 Die Vorlage OF 896/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Dabei sollen auch Bewohnerparkzonen ausgewiesen werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 848/1 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat berichtet in B145/23 über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz Priorität A HBF/Münchener Straße Priorität A Weser-/Münchener Straße Priorität A Rebstöcker Straße Priorität A Schwalbacher Straße Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter Anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen, 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen, 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 73 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3928 2023 1. Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 848/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 670/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg im Bereich des Hafentunnels zwischen Mannheimer Straße und Niddastraße in Richtung Güterplatz zeitnah in eine sogenannte Umweltspur umwandeln zu lassen und entsprechend beschildern und mit einer baulichen Trennung, z.B. mit Fahrbahntrennern, versehen zu lassen. Nach Ende der Baustellen am Güterplatz soll der Lückenschluss über die Mainzer Landstraße hinweg erfolgen. Begründung: Wegen der Sperrung der Camberger Straße für PKW hat das Verkehrsaufkommen in der Hafenstraße und im Hafentunnel in Richtung Güterplatz in den Hauptverkehrszeiten stark zugenommen. Vereinzelte ungeduldige Autofahrende möchten dem Stau entkommen, indem sie in illegaler Weise den Radweg befahren und so Radfahrende gefährden. Das Ergebnis ist, dass sich Autofahrende an der Kreuzung Hafen-/Niddastraße gegenseitig blockieren und öffentliche Hupkonzerte veranstalten. Die Busse der Metrobuslinie M46 hingegen stehen weiterhin im Stau und verspäten sich regelmäßig. Auf einer Umweltspur kommen sowohl Radfahrende als auch die Metrobusse zügig und sicher voran. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3241 2022 Die Vorlage OF 670/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Umweltspur" und "umwandeln" die Worte "als Radweg mit Bus frei" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 651/1 Betreff: Rückverlegung der Haltestelle "Platz der Einheit" der Linie M 46 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Rückverlegung der Haltestelle "Platz der Einheit" der Linie M46 in Fahrtrichtung Hauptbahnhof zu veranlassen. Die Haltestelle soll mit einem Unterstand, Sitzgelegenheiten und Müllbehältern ausgestattet werden. Die Haltestelle soll wie ursprünglich vorgesehen in der Brüsseler Straße vor der Fußgängerampel eingerichtet und damit auch wieder für mobilitätseingeschränkte Menschen besser nutzbar gemacht werden. Begründung: Auf Grund von Bauarbeiten ist die Haltestelle als Ersatzhaltestelle in die Osloer Straße verlegt worden. Die Bauarbeiten sind mittlerweile seit einigen Wochen abgeschlossen, der Platz und der Gehweg sind wieder uneingeschränkt zugänglich. Die Haltestelle "Platz der Einheit" wird von vielen Menschen zum Umstieg in die U4 oder die Tramlinien 16 und 17 an der Haltestelle "Festhalle/Messe" genutzt. Durch die Rückverlegung werden Wege zum Umsteigen kürzer, und man ist nur auf eine Ampel angewiesen. Bislang steht der Bus häufig an einer roten Ampel; wenn man dann etwas später aussteigen kann, steht man als Fußgänger wieder vor roten Ampeln. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3023 2022 Die Vorlage OF 651/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 559/1 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Ortsbeirat möge beschließen, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022 wird der Magistrat gebeten, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen wie Rollstuhlfahrer*innen und auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können. 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik / Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen Mönchhofstraße, Wickerer Straße und Rebstöcker Straße nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen Mönchhofstraße und Hohenstauffenstraße größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen Mönchhofstraße, Galluswarte und Glauburgstraße nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, so dass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist / war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2621 2022 Die Vorlage OF 559/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2022, OF 579/1 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird aufgefordert, die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrer*innen eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2633 2022 Die Vorlage OF 579/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 589/1 Betreff: Klimaschutz und Mobilität im Ortsbezirk 1: Pflanzen statt parkender Autos in der Mitte der Osloer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den gepflasterten Mittelstreifen zwischen den beiden Fahrbahnen der Osloer Straße entsiegeln und klimagerecht begrünen zu lassen. Eine ausreichende Zahl von Querungshilfen in geeignetem Abstand und angemessener Breite soll weiterhin bestehen bleiben. Begründung: Der gepflasterte Mittelstreifen war für Fußgehende gedacht, die zwischen den beiden Lichtsignalanlagen und dem Fußgängerüberweg bei starkem Verkehr die Straße nicht in einem Zug überqueren können. Der Mittelstreifen ist jedoch tagsüber meist komplett zugeparkt. Eine entsprechende nachträgliche Beschilderung und eine Gelbmarkierung des Mittelstreifens hat die Situation nicht verbessert. Damit Fußgehende die Osloer Straße gefahrlos überqueren können, ist jedoch ein freies Sichtfeld in beide Richtungen notwendig, weshalb das verbotswidrige Parken auf dem Mittelstreifen wirksam unterbunden werden muss. Auf Grund der Klimakrise ist es außerdem notwendig, alle zur Verfügung stehenden Flächen im Stadtgebiet zu entsiegeln und insektenfreundlich begrünen, damit Wasser versickern kann und Pflanzen die sommerlichen Temperaturen in der Stadt kühlen. . Bild: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 98 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2642 2022 Die Vorlage OF 589/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2022, OF 517/1 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2022, OF 473/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2429 2022 1. Die Vorlage OF 473/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 206 entstanden aus Vorlage: OF 492/1 vom 07.06.2022 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023 Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zugrunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten Pkw-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor Kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes der Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31. Mai 2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen und Einwohnern, Schülerinnen und Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasserverunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, des Grundwasserstandes unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15 Prozent (Eingruppierung in Zone IV) gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen "Messe" und "Güterplatz", der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12. Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zum Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), BFF-BIG (= Ziffern 1. bis 10. sowie 12. bis 14. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 11. Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 10. und 12. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 206 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 87) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2295, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 518/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Ergänzung zu OF 496/1, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Hafenstraße von Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle ebenfalls folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für Fußgehende von Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße/Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen Fußgehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl Fußgehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.06.2022, OF 496/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2418 2022 Anregung an den Magistrat OM 2430 2022 1. Die Vorlage OF 496/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, am Güterplatz vor der Hochhausbaustelle während der Baustellenzeit in südlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für automobilen Verkehr wegzunehmen und stattdessen einen ausreichend breiten Fußweg sowie einen Radweg/Radstreifen einrichten zu lassen." 2. Die Vorlage OF 518/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 492/1 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans B556Ä Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes B556Ä Messeviertel / Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zu Grunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten PKW-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des B556Ä folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes des Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31.05.2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohner*innen, Schüler*innen, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasser-Verunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, de Grundwasserstand unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15% (Eingruppierung in Zone IV) gemäß §3 der Stellplatzsatzung Frankfurt, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen Messe und Güterplatz, der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12 .Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürger*innen und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 27 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 492/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 206 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 492/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1. bis 10. und 12. bis 14.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 496/1 Betreff: Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten Vorgang: V 198/21 OBR 1; ST 378/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Güterplatz vor der Hochhausbaustelle diesbezüglich in südlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für automobilen Verkehr wegzunehmen und stattdessen einen ausreichend breiten Fußweg sowie einen Radweg/Radstreifen einrichten zu lassen. Begründung: In der ST 378 2022 erläutert der Magistrat, dass bei mehrspurigen Straßen bei einer Baustelle eine Spur entfallen soll, wenn nicht genug Platz für Fuß- und Radverkehr besteht. Zwei Fahrspuren für Autos werden an dieser Stelle nicht benötigt, zumal in der Osloer Straße als auch später in der Hafenstraße keine zweispurige Verkehrsführung besteht. Stattdessen ist die Situation für Fußgehende und Radfahrende an dieser Stelle derzeit eine Zumutung und führt wegen der zu geringen Breite (<1,5m) und den konfusen Bodenbeschriftungen immer wieder zu Konflikten und entspricht es nicht den eigenen Vorgaben der Stadt Frankfurt. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.06.2022, OF 518/1 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 378 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2418 2022 Anregung an den Magistrat OM 2430 2022 1. Die Vorlage OF 496/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, am Güterplatz vor der Hochhausbaustelle während der Baustellenzeit in südlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für automobilen Verkehr wegzunehmen und stattdessen einen ausreichend breiten Fußweg sowie einen Radweg/Radstreifen einrichten zu lassen." 2. Die Vorlage OF 518/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 427/1 Betreff: Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizieren Vorgang: V 198/21 OBR 1; ST 378/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Bezug auf ST 378 folgendes umsetzen zu lassen: 1. Bei Anträgen auf Sondernutzung soll künftig der Behinderten-beauftragte eingebunden werden. 2. Über ein Portal sollen alle Verkehrszeichenpläne von Baustellen den Bürger*innen öffentlich zugänglich gemacht werden. 3. Die Kontrolle von Baustellen durch die Verkehrspolizei soll eine höhere Priorität erhalten, um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dazu sollen Mängel auch konsequent mit Bußgeldern geahndet werden. 4. Die Stadt Frankfurt soll bei Bürger*innenbeschwerden eine schnelle Reaktion auf Baustellenmängel gewährleisten und die Prozesse hierfür zusammen mit der Verkehrspolizei verbessern, damit Baustellenmängel standardmäßig innerhalb eines Tages behoben werden können. Begründung: Zu 1.) Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verlangt bei jedem Eingriff in den Straßenraum die Einbindung der "Straßenverkehrsbehörde" sowie der "Polizei". Frankfurt scheint dem nicht in dieser Form nachzukommen. Die vielen Mängel an Baustellen im Ortsbezirk, die vorrangig den Nahverkehr nachteilig betreffen, könnten vermieden werden, wenn neben der Straßenbehörde eine weitere Institution (hier: den Behindertenbeauftragten) auf korrekte Verkehrswege achtet - zumal dies ja von der Verwaltungsvorschrift nun auch explizit gefordert ist. Leider ist es bei Frankfurter Baustellen der Fall, dass häufig die Gehwege und Radstreifen viel zu eng sind und nicht annähernd den empfohlenen Richtwerten entsprechen. Dies ist in einem Ortsbezirk mit einem hohen Anteil älterer und jüngerer Menschen, sowie mit vielen gehbehinderten Menschen ein untragbarer Zustand. Gehwege und Flächen für den Radverkehr bei Baustellen sind so zu gestalten, dass sie gefahrlos benutzbar sind und Priorität vor dem motorisierten Verkehr haben. Zu 2.) Für jede Baustelle gibt es Verkehrszeichenpläne. In der Vergangenheit war es für BürgerInnen oft schwer, die Verkehrszeichenpläne einzusehen. Dazu musste man nach längeren Diskussionen das Amt aufsuchen. Für diese Zurückhaltung von Informationen gibt es jedoch im Kontext einer transparenten, digitalen Stadt keinen Grund. Verkehrszeichenpläne sollen zukünftig über ein Portal abrufbar sein und bis dahin per Email anforderbar sein. Im Übrigen wäre dies auch eine Verbesserung für die Arbeit der Verkehrspolizei, wenn die Pläne öffentlich einsehbar und abrufbar sind. Ohne dies sind gar keine effizienten Kontrollen von Baustellen möglich. Hierzu bietet es sich an, den vollständigen Genehmigungsprozess für Baustellen komplett in einem Workflow zu digitalisieren. Zu 3.) Der Ortsbezirk 1 ist durch eine hohe Dichte an Menschen und viel Verkehr geprägt. Wenn im Ortsbezirk daher eine Baustelle eingerichtet wird, dann kann man eine korrekte Umsetzung erwarten. Mündlicher Verwarnungen bedarf es nicht, denn bei der Dichte sollte es selbstverständlich sein, dass jederzeit die Baustelle korrekt abgesichert ist. Die Stadt Frankfurt soll mit aller Konsequenz die geltenden Regeln durchsetzen. Zu 4.) Gemäß Erfahrungen von BürgerInnen dauern die Kontrolle von Baustellen und die Behebung der Mängel zu lange - regelmäßig mehrere Tage. Jeder Mangel muss nach der Meldung umgehend im Rahmen des normalen Ablaufs von der Verkehrspolizei in Augenschein genommen werden und notfalls behoben werden. Für Baustellenmängel muss die gleiche Priorisierung wie bei Ampelschäden gelten. Ein Negativbeispiel sind hierbei die Baustellen rund um den Güterplatz, die monatelang Mängel aufwiesen, obwohl dort regelmäßig BürgerInnen die Mängel gemeldet haben als auch dass dort regelmäßig die Verkehrspolizei entlangfährt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 378 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2023 2022 Die Vorlage OF 427/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 408/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Gefährliche Falschparker am Skyline Plaza endlich zur Verantwortung ziehen! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr rund um das Skyline Plaza, insbesondere Am Platz der Einheit, in der Osloer Straße und in der Wendeschleife der Europa-Allee am West-Eingang des Skyline Plaza/ Kreuzung Den Haager Straße wirkungsvoller kontrollieren zu lassen. Regelmäßig parken dort Fahrzeuge in Halte- und Parkverboten, auf Fußwegen und auf Radwegen und Radstreifen. Die Kontrollen sollen häufiger stattfinden und auch zeitlich in Randstunden ausgedehnt werden. Begründung: Viele Menschen sind für "kleine Besorgungen" wie auch nachts außerhalb der Kontrollzeiten offenbar nicht bereit, in die öffentlichen Parkgaragen "Skyline Plaza" oder "Messeturm" zu fahren. Stattdessen parken sie oberirdisch, was den Verkehr massiv behindert und gefährdet, insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2010 2022 Die Vorlage OF 408/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 243/1 Betreff: Fußgängerampeln Kreuzung Mainzer Landstraße und Ludwigstraße für Fußgänger sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln an der Kreuzung zwischen der Mainzer Landstraße und der Ludwigstraße fußgängerfreundlicher zu schalten. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Fußgängerampel für die Querung der Mainzer Landstraße bei "Rot" für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße auch ohne Anforderung auf "Grün" schaltet. Zudem soll die Fußgängerampel schneller auf Anforderung reagieren. Zuletzt sollte durch einen grünen Pfeil für die Linksabbieger, die von der Mainzer Landstraße in die Ludwigstraße einbiegen wollen, verhindert werden, dass diese Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren, gefährden. Begründung: Auch bei Rotphasen für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße zeigt die Ampel für Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren wollen, nicht automatisch "Grün". Zudem reagiert die Fußgängerampel häufig nicht auf manuelle Anforderung. Durch einen grünen Pfeil soll sichergestellt werden, dass Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren wollen, "Rot" haben, wenn Linksabbieger in diese einbiegen. Hier kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine Verbesserung der dortigen Situation ist angezeigt und würde etwa Schülern der Falkschule und Beschäftigten im "Tower 185" zugutekommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1136 2021 Die Vorlage OF 243/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Absatz des Antragstenors das Wort "Pfeil" durch das Wort "Ampelpfeil" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 193/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Baustelle Güterplatz entlang der Mainzer Landstraße für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssicherheit entlang der Baustelle am Güterplatz / Mainzer Landstraße umgehend sicherzustellen und insbesondere folgende Maßnahmen für die Laufzeit der Baustelle durchzuführen: Die Wege für Fuß- und Radverkehr rund um den Güterplatz sollen überprüft und nach gültigen Normen gestaltet werden. Dabei sollen alle Verkehrsarten gleich behandelt werden. Im Zweifel soll vom Fußverkehr aus geplant werden, wie es heutzutage geübte Praxis ist. Baustelleneinrichtungen sind regelmäßig zu kontrollieren und Mängel abzustellen. Kommen Bauherren ihren Pflichten nicht nach, sollen entsprechende Ordnungswidrigkeiten auch geahndet werden. Begründung: Durch die vorübergehenden Umleitungen und Verlegungen von Fuß- und Radwegen werden Radfahrende und Fußgehende erheblich gefährdet. Insbesondere die abenteuerliche Radwegeführung entlang der Haltestelle Güterplatz stadteinwärts als auch auf dem Gehweg Richtung Hafentunnel ist weder normgerecht noch fußgängerfreundlich Es grenzt an ein Wunder, dass dort noch kein schwerer Unfall geschehen ist. Künftig sollte die Verlegung von Rad- und Fußwegen nicht mehr aus Sicht der Autofahrenden geplant werden, sondern vor allem die Belange der Radfahrenden und Fußgehenden berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 907 2021 Die Vorlage OF 193/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 37/1 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten am Platz der Einheit/Impfzentrum Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ausreichende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern im Bereich der Liegenschaft Platz der Einheit 1 schaffen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Wegen der knappen Impftermine nehmen viele Menschen auch zeitlich ungünstige Termine an. Fehlende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern führen zu zusätzlichem zeitlichem Aufwand oder Räder werden ungesichert abgestellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 196 2021 Die Vorlage OF 37/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU, LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 39/1 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist. 2. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen. 3. Welche Schritte der Magistrat unternommen hat, bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll 15.- Sitzung Stadtverordneten-versammlung 17.09.1998: Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Vorhergehender Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 198 2021 Die Vorlage OF 39/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 36/1 Betreff: Radweg Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwig-straße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Land-straße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 195 2021 Die Vorlage OF 36/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2021, OF 9/1 Betreff: Begrünung Niddastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den östlichen Abschnitt der Niddastraße, zwischen Hafenstraße und Ottostraße, zu begrünen. Dazu sollen vor allem zahlreiche Bäume in der Straße gepflanzt werden. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist befinden sich in dem genannten Abschnitt der Niddastraße keine Bäume und keinerlei Bepflanzung. Gerade in einem dichten Wohngebiet sind Pflanzen für das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität extrem wichtig. Die Straße ist insbesondere zwischen Hafenstraße und Ludwigstraße sehr breit. Hier wäre es möglich, die auf der südlichen Seite befindlichen Parkplätze vom Bürgersteig auf die Fahrbahn zu verlagern, so dass Platz für Baumpflanzungen geschaffen werden kann. Die dann enger werdende Straße wäre immer noch ausreichend breit für einen Zweirichtungsverkehr. Eine Verengung der Fahrbahn würde auch dazu führen, dass das zu schnelle Fahren eingedämmt werden würde. Gleichzeitig müssten in der Niddastraße keine Parkplätze wegfallen. Somit würde man den Parkdruck nicht unnötig erhöhen. Im Abschnitt zwischen Ludwigstraße und Ottostraße wäre zu prüfen, ob auf der nördlichen Seite Bäume auf der Fläche einiger Parkplätze gepflanzt werden könnten. Wegen der Straßenbahnschienen scheint dies die einzige Möglichkeit in diesem Bereich für Baumpflanzungen zu sein. Blick nach Osten Blick nach Westen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 45 2021 Die Vorlage OF 9/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 1496/1 Betreff: Platz der Einheit (sauber und ordentlich, aber tröge) in einen Platz mit Aufenthaltsqualität umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde zu beauftragen, den Platz der Einheit lebendiger zu gestalten, für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen, indem wesentlich mehr Sitzgelegenheiten für die Besucher, insbesondere der umliegenden Büros aufgestellt und bereitgestellt werden. Begründung: Der Platz der Einheit sieht sauber und ordentlich aus, strahlt aber nichts Lebendiges aus. Dieser Platz wird, wie Erhebungen durch den Unterzeichner ergaben, in der Mittagszeit von bis zu 200 Menschen als Aufenthaltsfläche genutzt. Es stehen dort jedoch nur drei Sitzbänke zur Verfügung. Fast alle Personen, die diesen Platz in ihrer Freizeit nutzen, müssen sich dort notgedrungen auf Steinblöcke setzen, die keine Rückenlehne haben. Die große Wasserfläche wird von den Besuchern als angenehm und beruhigend empfunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6918 2020 Die Vorlage OF 1496/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung U.B.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1466/1 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Überweg für Fußgänger*innen am südlichen Ende der Hohenstaufenstraße / Ecke Güterplatz besser vor einbiegenden Pkw bzw. Lkw schützen zu lassen. Während ihrer Grün-Ampelphasen sollte die Ampel für den von der Mainzer Landstraße kommenden und über die Rechtsabbiegespur in die Hohenstaufenstraße fließenden Straßenverkehr grundsätzlich auf Rot gestellt sein. Das Risiko des stärkeren Pkw-/Lkw-Rückstaus ist mittels der Ampelschaltungen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Güterplatz auszugleichen. Alternativ ist an einer auffälligeren Warnbeschilderung zu Gunsten der Fußgänger*innen zu arbeiten. Begründung: Die Abbiegeampel für den Pkw-Verkehr in die Hohenstaufenstraße und die Fußgänger*innenampel sind an dieser Stelle bisweilen synchron auf Grün geschaltet. Der Verkehrsführung fehlt dort aber der typische Charakter einer 90-Grad-Kreuzungsabbiegung, sie lädt motorisierte Verkehrsteilnehmer bei Grün über ihre Abbiegespur zum beschleunigten Durchfahren ein. Vor allem Raser fühlen sich motiviert durchzuziehen. Die Fußgänger*innenampel samt Zusatzwarnlampe wird hier oft übersehen. Die Stelle birgt ein ernsthaftes Unfallrisiko. Immer wieder sehen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen gezwungen, sich selbst über den Fortgang des Verkehrsgeschehens verständigen zu müssen, die Ampel- und Schilderanlagen bieten - obwohl vorhanden - nur mangelhafte bzw. konkurrierende Orientierung. Foto: Sebastian Nitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6709 2020 Die Vorlage OF 1466/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2020, OF 1368/1 Betreff: Umgestaltung der Hohenstaufenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Verringerung der Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr auf maximal zwei Streifen - Bauliche Abtrennung der Radfahrstreifen in beide Richtungen - Verbreiterung der Gehwege - Pflanzung von Bäumen und Begrünung auf der vollständigen Länge der Straße Sollte aus bauplanerischen Gründen oder anderen Einschränkungen keine Umgestaltung bzw. Planung für die gesamte Länge der Straße möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Teilabschnitte Güterplatz bis Ludwigstraße sowie Ludwigstraße bis Friedrich-Ebert-Anlage getrennt zu betrachten und Umgestaltungen in dem Abschnitt vorzunehmen, in dem es möglich ist. Begründung: Das Gelände um das Alte Polizeipräsidium mit Falkschule und Matthäuskirche wird in den kommenden Jahren umgestaltet. Frankfurt sollte die Gelegenheit nutzen, um die angrenzende Hohenstaufenstraße grundlegend umzugestalten und an aktuelle stadtplanerische Maßstäbe anzupassen. Daher sollte der Magistrat zügig eine Umgestaltung der Hohenstaufenstraße angehen. Die Hohenstaufenstraße stellt aktuell ein Paradebeispiel für überholte autozentrierte Stadtplanung dar. Basierend auf alten, nie umgesetzten Verkehrsplanungen verläuft die Hohenstaufenstraße als zwei- bzw. dreistreifige Einbahnstraße aus Richtung Güterplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Anlage und ist für das tatsächlich bestehende Verkehrsaufkommen überdimensioniert. Den Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen sowie denen der Anwohner*innen, den Schülerinnen und Angehörigen der anliegenden Falkschule wird die Aufteilung des Straßenraums vor Ort nicht gerecht. Auf beiden Seiten verläuft ein baulich nicht vom KFZ-Verkehr getrennter Radfahrstreifen , ansonsten prägen Asphaltflächen diesen Straßenzug und bis auf ein paar Bäume auf Privatgelände existiert in der Straße keine einzige Grünfläche. Dieser bauliche Zustand sollte schnellstmöglich geändert werden, um in der Gegend einen lebenswerten urbanen Raum zu schaffen, der allen Nutzerinnen gerecht wird. Die Hohenstaufenstraße mit ihrer geringen Nutzung durch den Autoverkehr und die zur Verfügung stehende Fläche bietet die Chance, einen begrünten Streifen von der Friedrich-Ebert-Anlage bis zum Güterplatz zu schaffen. . Foto: privat Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6332 2020 Die Vorlage OF 1368/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2020, OF 1293/1 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721) [vormal VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr"] an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Rad Fahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: • Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt • Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen • Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße • Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße • Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/KurtSchumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen • Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die IgnatzBubis-Brücke • Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht • Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai • Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße • Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße • Kreuzung Europaallee/Lissaboner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europaallee • Europaallee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissaboner Straße • Europaallee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße • Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit Darüber wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der STVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.4.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Rad Fahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 10 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halte musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in 9 Städten getestet und ist mit der STVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: STVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6023 2020 Die Vorlage OF 1293/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem vierten Punkt ein neuer Punkt mit den Worten "Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 1191/1 Betreff: Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu beantragen, dass die Buslinie 46 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel über die derzeitige Endhaltestelle "Hauptbahnhof" hinaus unter Andienung der Haltestellen Taunusanlage, Alte Oper bis zum Unicampus Westend bei Beibehaltung der aktuellen Taktung verlängert wird. Begründung: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde der Betrieb der Buslinie 46 zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof und Wasserweg bis auf wenige Fahrten wöchentlich eingestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden auch die verbleibenden Fahrten zwischen Hauptbahnhof und Wasserweg eingestellt. Die Linie verkehrt nun lediglich auf der kurzen Strecke zwischen Römerhof und Hauptbahnhof. Dadurch soll die Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV bis zur Inbetriebnahme der Verlängerungsstrecke der U5 sichergestellt werden. Dies ist zwar mehr als wünschenswert, jedoch auch verbesserungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund der erneuten Verzögerungen der Bauarbeiten an der Verlängerungsstrecke der U5 ist eine bessere Anbindung des Europaviertels an die Innenstadt und den Campus Westend dringend geboten. Durch die Schäden an der Tunnelvortriebsmaschine wird sich die Eröffnung der Verlängerungsstrecke der U5 ins Europaviertel nach derzeitigem Kenntnisstand wenigstens bis 2024 verzögern, so dass die provisorische Ersatzlinie 46 dringend weiter ausgebaut werden muss. Eine Verlängerung der Buslinie 46 bis zum Unicampus Westend bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen nutzen die meisten Fahrgäste die Linie 46 - nicht zuletzt aufgrund ihres abrupten Endes spätestens am Hauptbahnhof - als Zubringer zu Umstiegshaltestellen, von denen sie auf andere Verkehrsmittel oder Linien wechseln, insbesondere an den Haltestellen Stephensonstraße (zur S-Bahnstation Galluswarte), Platz der Einheit (zur U-Bahnstation Festhalle/Messe) sowie an der Endhaltestelle Hauptbahnhof (zentraler Umstiegspunkt). Insbesondere eine direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt ist derzeit für die Bewohner des Europaviertels nicht gegeben. Eine solche könnte indirekt über die Haltestelle Alte Oper und den Zugang über die "Freßgasse" ermöglicht werden. Zum anderen ist der Unicampus Westend derzeit nur unzureichend über den ÖPNV zu erreichen. Dabei ist insbesondere die U-Bahnhaltestelle Holzhausenstraße nicht für die derzeit bestehenden hohen Fahrgastzahlen ausgelegt. Eine bis zum Unicampus verlängerte Buslinie 46 würde zum einen von den im Europaviertel und im fußläufig zur Europaallee gelegenen Teil des Gallus wohnenden Studenten als Direktverbindung zum Campus genutzt. Zum anderen könnten aus dem Umland anreisende Studenten die Buslinie 46 als Alternative zur U-Bahn nutzen. Gleichzeitig bieten die Haltestellen Taunusanlage und Alte Oper für viele Berufstätige im Europaviertel einen leichteren Heimweg von ihrer Arbeitsstätte in der Frankfurter Innenstadt. Darüber hinaus wird die Buslinie 46 im morgendlichen Berufsverkehr bereits durch die Buslinie 64 verstärkt, die die vorgeschlagene Linienführung selbst bedient, jedoch nach dem Campus Westend weitere Haltestellen bis zur Endhaltestelle in Ginnheim anfährt. Auch die guten Erfahrungen mit der Buslinie 64 im Bereich zwischen Römerhof und Campus Westend sprechen für die Weiterführung der Linie 46 auf dem vorgeschlagenen Linienweg. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5745 2020 Die Vorlage OF 1191/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1125/1 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz, zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und daraufhin zu wirken, dass der Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll gereinigt werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle anliegenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden, wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten wird der Magistrat aufgefordert in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, dass dich auf der Straße befindet eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, so dass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5459 2019 Die Vorlage OF 1125/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2019, OF 1098/1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistratsbericht M 148, Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße mit folgenden ergänzten (fett und unterstrichen dargestellten) Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung beschließen: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Entwicklung und Neuordnung eines innerstädtischen Baugebietes mit gemischter Nutzung ermöglicht werden. Es soll Planungsrecht für die Neuerrichtung eines 140 Meter hohen Wohnhochhauses sowie ergänzend eines Gebäudes mit 7 Vollgeschossen für überwiegend Wohnnutzung im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Erschließungssituation im Umfeld geregelt und verbessert und die Umgebungsbebauung im Sinne der Bestandssicherung festgesetzt werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr sollen in der Adam-Riese-Straße Voraussetzungen für eine Radumfahrung der Mainzer Landstraße von der Galluswarte bis Hafenstraße geschaffen werden. Eine bequeme und barrierefreie fußläufige Erschließung des Hauptbahnhofes wird sicher gestellt. II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 557 - Mainzer Landstraße von Hafenstraße bis Hufnagelstraße wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 912 - Adam-Riese-Straße gelegenen Flächen reduziert. III. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Planung circa 550 neue Wohneinheiten entstehen. Etwa 165 Wohneinheiten davon (50 %) sollen als geförderter Wohnungsbau, jeweils zur Hälfte nach dem ersten und zweiten Förderweg, hergestellt werden. Wegen der direkten und guten Erschließung (Hauptbahnhof, Güterplatz) wird zumindest für die Hälfte der Wohnungen das sog. "autofreie Wohnen" vorgesehen. Entsprechende Ausnahmen von der Stellplatzsatzung und hierfür notwendige sonstige Befreiungen sind vom Magistrat vorzunehmen. IV. Sämtliche Neubauten sind in der sog. Nullenergie-Bauweise zu errichten. In geeigneter Weise sind ökologische und klimaschonende Bauweisen festzusetzen. Die Neubauten oder Nutzungsänderungen sind barrierefrei errichten zu lassen. Begründung: Die Rad-Umfahrung dient der Stärkung und Sicherheit des Radverkehrs. Im Planungsgebiet kann dem Radverkehr eine saubere und sichere Route angeboten werden. Der Ortsbeirat hat eine entsprechende Anregung mit dieser Streckenführung bereits zuvor auf den Weg gebracht. Nicht zum ersten mal wurden dem Ortsbeirat Planungen mit Versprechungen zur bessere Erschließung vorgestellt. Nicht immer wurde das Versprochene eingehalten. Im mündlichen Vortrag am 29.10. in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats wurde eine Fußwegbrücke über die Hafenstraße erläutert. Diese Brücke trägt maßgeblich zur bestmöglichen Erschließung des Areals bei und nützt außerdem den Bewohnerinnen und Bewohnern der Bestandswohnungen im Areal Post- und Niddastraße in außerordentlicher Weise. Daher ist die Brücke als eines der allgemeinen Ziele und Zwecke aufzuführen. Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner in Großstädten führen ein (weitgehend) freies Leben ohne Automobil. Dies schlägt sich auch im Wunsch nach Wohnformen um, in denen keine entsprechend teure Infrastruktur für das Abstellen eines Automobils vorgehalten werden muss, da z. B. Car-Sharingmodelle genutzt werden. Diesem Umstand muss - gerade in Zeiten des Klimawandels und des wachsenden Bewusstseins hierfür - in einem zeitgemäßem Bebauungsplan Rechnung getragen werden. Das größte CO2-Einsparpotential besteht - neben der Landwirtschaft - im Bau und Betrieb von Wohnanlagen. Dieses Potential muss auch in Frankfurt in Gänze ausgenutzt werden um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Zur Sicherstellung sind entsprechende Vorgaben in den Bebauungsplan aufzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1098/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor unter Ziffer I. nach den Worten "bis Hafenstraße geschaffen werden." die Worte "Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern." eingefügt werden und eine neue Ziffer mit den Worten "V. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet." angefügt wird sowie dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden." Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 1098/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 503 2019 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 503 zugestimmt. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 1098/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme) b) CDU, FDP und U.B. gegen SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Die PARTEI (= Annahme) zu 3. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 1040/1 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Osloer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Osloer Straße auf Höhe der Hausnummer 2 die Verkehrssicherheit für Fahradfahrer*innen durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen, zum Beispiel durch Installation von sog. "Klemmfixen". Begründung: Die Osloer Straße verläuft vor der Hausnummer 2 in einer langgezogenen Rechtskurve. Dort existiert - wie entlang der gesamten Osloer Straße - zwar ein Radschutzstreifen (gestrichelte Linie, Befahren durch Kraftfahrzeuge lt. StVO "bei Bedarf"), doch viele Kraftfahrzeugführer_innen schneiden diese Kurve, so dass der notwendige Seitenabstand zu FahradfahrerX regelmäßig unterschritten wird und damit gefährliche Situationen entstehen. Eine komplette bauliche Trennung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr an dieser Stelle wäre ebenfalls möglich, da es entlang dieser Strecke keine seitlichen Parkplätze oder Einfahrten gibt, die davon negativ betroffen wären. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5143 2019 Die Vorlage OF 1040/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 869/1 Betreff: Sitzbänke instand setzen und instand halten Platz an der Niddastraße/Ludwigstraße (Saar-Karree) Vor Jahren wurde dem Ortsbeirat das Bauvorhaben auf dem ehemaligen Postgelände als Wohngebäude (Saar-Karree) mit kleinem Platz und Gastronomie im Erdgeschoss vorgestellt. Die Bebauung wurde umgesetzt, in Niddastraße, Poststraße befinden sich zahlreiche Dienstleister, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ABG, Commerzbank, des Regionalverbandes und vielen mehr zur Mittagspause versorgen. Ideal ist dann tatsächlich ein kleiner Platz, wo bei schönem Wetter das Mitgebrachte in der Sonne verzehrt werden kann. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Daran wurde bei der Platzgestaltung wohl auch gedacht, denn der Platz ist sowohl zur Niddastraße als auch zur Ludwigstraße von Bänken gesäumt. Insgesamt laden 6 Bänke zum Verweilen ein. Oder sollten einladen - denn diese Bänke befinden sich in diesem Zustand des mehr oder weniger fortgeschrittenen Verfalls. Die Gegend rund um den Hauptbahnhof ist nicht wirklich gut mit Plätzen mit Aufenthaltsqualität und Sitzgelegenheiten ausgestattet. Die wenigen Orte, die zudem nicht als unsichere Orte erlebt werden, sollten und müssen gepflegt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. diese 6 Bänke umgehend zu ersetzen (eine Reparatur erscheint in diesem fortgeschrittenen Zustand des - witterungsbedingten - Verfalls wenig wirtschaftlich); 2. weiterhin ist ein Material zu wählen, das witterungsbeständig ist und das bei kleinen Schäden nicht sofort Verletzungsgefahr birgt; 3. regelmäßig zu prüfen, dass die Bänke noch in nutzungsfähigem Zustand sind; 4. dem Ortsbeirat zu erläutern, wie es geschehen kann, dass in einem so stark frequentierten Bereich 6 von 6 Sitzbänken dem Verfall überlassen werden; 5. sollte es sich hier um einen Platz handeln, der sich nicht im Eigentum der Stadt befindet sondern für den der Eigentümer der Liegenschaft Saar-Karree verantwortlich ist, wird der Magistrat aufgefordert, zu erklären, warum hier nicht dafür sorgt, dass der Eigentümer seiner Verpflichtung nachkommt. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4392 2019 Die Vorlage OF 869/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 811/1 Betreff: Parkverbot in der Bushaltebucht der Haltestelle "Platz der Einheit" in der Nähe der Station "Festhalle/Messe" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Schild, welches Parken in der Haltebucht der Bushaltestelle "Platz der Einheit (Festhalle/Messe)" erlaubt, zeitnah entfernen zu lassen. Begründung: In der Bucht der Haltestelle "Platz der Einheit" ist parken werktags zwischen 9 - 20 Uhr mit Parkschein erlaubt. Dadurch können jedoch die Busse die Bucht nicht nutzen und blockieren während des Haltens einen Fahrstreifen, wodurch sich Rückstau bildet und vermehrt Abgase entstehen. Das Parken sollte daher dort nicht erlaubt sein. Abbildung 1: Parkender Pkw in der Haltebucht Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 16 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4167 2019 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 811/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 812/1 Betreff: Bussen die Durchfahrt am Kreisel der Brüsseler Straße ermöglichen Vorgang: OM 2876/18 OBR 1; ST 1438/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Durchfahrt der Busse am Kreisel der Brüsseler Straße/Den Haager Straße zu gewährleisten. Dazu sollen direkt neben den Taxiparkplätzen in der Den Haager Straße zwei Radständer, oder alternativ reflektierende Poller, aufgestellt werden. Diese sollen so zwischen dem dortigen Radweg und den Taxiparkplätzen stehen, dass kein rechtswidriges Parken auf dem Weg möglich ist, um den Kreisel zu versperren. Begründung: Regelmäßig staut es sich an dem Kreisel in der Den Haager Straße. Taxen und Reisebusse stehen oft sehr dicht an bzw. teilweise in der Ausfahrt des Kreisels der Brüsseler Straße. Dadurch kommen Busse nicht oder nur sehr schwer vorbei, sodass diese Probleme haben ihre planmäßigen Zeiten einzuhalten. Fahrgäste haben dadurch mit einer höheren Wartezeit und Fahrtdauer zu rechnen. Würde die Möglichkeit des unrechtmäßigen Parkens entfallen, wäre die Durchfahrt von Bussen am Kreisel gewährleistet. Die zugesagte Maßnahme des Magistrats (ST/1438 von 2018) hat zu keiner wahrnehmbaren Verbesserung der Situation geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2876 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1438 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4168 2019 Die Vorlage OF 812/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 755/1 Betreff: Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten für das Europaviertel Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltestellen der Buslinien 46 und 64 im Europaviertel so auszustatten, dass die Wartenden vor Sonne, Wind und Regen geschützt sind. Konkret handelt es sich um die folgenden Haltestellen: - stadteinwärts: Dubliner Straße, Den Haager Straße, Platz der Einheit (aktuell Ersatzhaltestelle wegen Baustelle), Güterplatz; - stadtauswärts: Güterplatz, Platz der Einheit, Den Haager Straße, Dubliner Straße, S tephensonstraße, Europagarten/Messe West, Römischer Ring. Begründung: Das Europaviertel ist aktuell nur suboptimal an das ÖPNV-Netz angebunden. Die Verlängerung der U5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel West wird voraussichtlich erst 2022 abgeschlossen sein. Solange ist das neue Quartier nur durch die Buslinien 46 und 64 angebunden. Einige der Haltestellen dieser Linien sind nicht witterungsgeschützt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3896 2018 Die Vorlage OF 755/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 724/1 Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an der Ampel der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen Rebstöcker Straße auch noch ca. 5 Sekunden nach Schließung der Türen für den Autoverkehr geschlossen bleiben. Die Pförtnerampeln sind entsprechend anpassen zu lassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals darf sofort losgefahren werden. Dies obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Rebstöcker Straße - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit kei -nen größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3700 2018 Die Vorlage OF 724/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass - der Betreff wie folgt lautet: "Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen `Rebstöcker Straße ́, `Schwalbacher Straße ́, `Speyerer Straße ́, `Güterplatz ́ und `Wickerer Straße ́"; - im Antragstenor nach den Worten "`Rebstöcker Straße ́" die Worte ", `Schwalbacher Straße ́, `Speyerer Straße ́, `Güterplatz ́ und `Wickerer Straße ́" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2018, OF 634/1 Betreff: Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen Seit einiger Zeit ist die Baustelle auf dem zuletzt als Parkplatz genutzten ehemaligen Telenorma-Gelände eingerichtet. Die Baustelle ist mit einem mehr als 2-m-hohen blickdichten Bretterzaun gesichert. Baustellenausfahrt ist zur Mainzer Landstraße hin (ca. gegenüber der Straßenbahnhaltestelle). Bis zum Güterplatz / Kreuzung Hafenstraße verläuft die Mainzer Landstraße zweispurig. Aus Süden kommend können Fahrzeuge zweispurig an dieser Kreuzung links abbiegen in die Mainzer Landstraße Richtung Gallus. Aufgrund der Baustelle entfällt auf der Nordseite der Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Einmündung des Verbindungswegs zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße (entlang der Liegenschaft Europark) der Gehweg sowie der Radweg. Weiterhin ist entlang der Baustelle für Fahrzeuge nur einspurige Verkehrsführung möglich. Zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus über den nördlichen Gehweg der Mainzer kommen, müssen an der Ampel Heinrichstraße die Mainzer Landstraße auf den südlichen Gehweg queren. Zu Fuß Gehende aus Gebieten im nordöstlichen Gallus bzw. der Europaallee, die normalerweise den bequemen Fuß- und Radweg entlang des Wohngebäudes "Europark" nutzen, stehen plötzlich "auf der Mainzer Landstraße". Um ihren Weg stadteinwärts fortsetzen zu können, müssen sie umständlich erst einmal wieder stadtauswärts bis zur nächsten Kreuzung laufen (Heinrichstraße). Vor allem für zu Fuß Gehende verlängern sich die Fußwege nicht unerheblich und nicht wenige versuchen, Umwege dadurch zu vermeiden, dass sie die Mainzer Landstraße außerhalb der ampelgesicherten Bereiche queren. Sinnvoll wäre eine Lösung, durch die zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus kommen, darauf hingewiesen werden, in die Heinrichstraße abzubiegen und dort die Mainzer zu queren; Menschen, die aus dem Europaviertel stadteinwärts laufen, könnten mit entsprechendem Hinweis am Skyline-Plaza und nördlich der Baustelle direkt zum Güterplatz gelangen. Rad Fahrende sind im Baustellenbereich vor allem dadurch gefährdet, dass hier nicht nur ein Radweg (oder ein Gehweg als Ausweichfläche) wegfällt, sondern dass sich die bisher auf zwei Spuren fahrenden Pkw auf eine Spur einfädeln müssen. Unglücklich ist hier, dass für die Einrichtung der Baustelle die gesamte Fläche des Gehwegs bis zur Fahrbahn genutzt wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Baustelle über mehrere Jahre bestehen bleiben wird, sollten dringend Möglichkeiten gesucht werden, die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten und den Grad an Sicherheit vor allem für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende deutlich zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: Ob es möglich ist, die Einrichtung der Baustelle zur Mainzer Landstraße hin um 1 bis 2 m zurück zu nehmen? Ob es eine Möglichkeit gibt, den Verkehr an dieser Stelle so zu ordnen, dass zu Fuß Gehende und Rad Fahrende weniger Hindernissen ausgesetzt sind und weniger Konfliktsituationen mit Auto Fahrenden entstehen? Ob es möglich ist (unter Berücksichtigung der Baustellenausfahrt), für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an dieser Stelle einen Weg entlang der Fahrbahn abzugrenzen / abzusichern ("Tunnel"), wie dies häufig in Baustellenbereichen geschieht? Ob es sinnvoll und machbar ist, für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende bereits auf der Frankenallee und am Anfang der Europaallee einen Hinweis anzubringen, dass der Gehweg nördlich der Mainzer Landstraße bis zur Hafenstraße gesperrt ist. Begründung: An dieser Baustelle können ständig gefährliche Situationen beobachtet werden. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3245 2018 Die Vorlage OF 634/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2018, OF 586/1 Betreff: Gehweg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte sichern Der Gehweg entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz (Westseite) und Galluswarte ist für zu Fuß gehende an vielen Stellen nicht problemlos zu nutzen: · in den entlang der Fahrbahn angeordneten Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus im Gehweg geparkt; häufig ist zu beobachten, dass eine (Längs-) Parkbucht von zwei Fahrzeugen durch Schrägparken genutzt wird; · wo durch Einfahrten auf Grundstücke oder durch Kreuzungen (abgesenkte Gehwege) möglich, fahren Pkw auf und nutzen den Gehweg als Parkplatz; · den deutlich verschmälerten Gehweg, der es oft nicht zulässt, dass zwei zu Fuß Gehende problemlos an einander vorbeigehen können, müssen sie sich zudem mit Rad Fahrenden teilen; Diese Schilderung trifft insbesondere für den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen der Einmündung des von der Frankenallee kommenden Fußwegs und der Kreuzung zur Speyerer Str. zu. Vor dem Grundstück der DWS wird der Parkraum bewirtschaftet und in diesem Bereich sind i.d.R. keine Probleme durch illegales Parken zu beobachten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o.ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum Gehweg hin mit Pollern o.ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren können; 3. wo noch nicht erfolgt, Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o.ä. gegen das Auffahren auf den Gehweg absichern; 4. bestehende Abpollerungen dahingehend zu korrigieren, dass die Abstände zwischen Pollern nicht so groß sind, dass Pkw zwischen zwei Pollern durchfahren können; Zur Verdeutlichung hier noch einige Aufnahmen der Situation auf dem Gehweg: Begründung: Grundsätzlich ist der Bereich zwischen den Grundstücken, die entweder mit Mauern oder durch ausgewiesene private Stellplätze gegenüber dem öffentlichen Raum abgegrenzt sind, breit genug, um Parkplätze einzurichten. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen und Radfahrende entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch illegal parkende Pkw behindert werden, dann klappt auch auf diesem Gehweg das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3115 2018 Die Vorlage OF 586/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2018, OF 593/1 Betreff: Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte Aufgrund der vielen Firmen, die sich entlang der Mainzer bis zur Galluswarte reihen, gibt es hier eine große Zahl von Berufstätigen, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit kommen. Die Zeiten der Belegung der legalen und illegalen Parkplätze zeigt deutlich, dass hier Pendler die Parkplätze belegen. Da die Büros fußläufig zum Hauptbahnhof liegen und durch Straßenbahnen und S-Bahnen optimal an den ÖPNV angebunden sind, könnte und sollte das kostenlose Parkplatzangebot für Einpendler verringert werden. Durch Parkraumbewirtschaft stünden Parkplätze zur Verfügung für Menschen, die hier eine Arztpraxis aufsuchen oder einkaufen (auch kleine Einzelhändler gibt es!). Auch für Gewerbetreibende würde sich die Situation verbessern, wenn Kundinnen und Kunden bei Bedarf mit dem Auto halten könnten. Vor dem Grundstück der DWS wird der Parkraum bewirtschaftet und in diesem Bereich sind i.d.R. keine Probleme durch illegales Parken zu beobachten und der Gehweg ist für zu Fuß Gehende problemlos zu nutzen. Es hat den Anschein, als würden Flächen, die als freie Parkplätze ausgewiesen sind, Auto Fahrende dazu einladen, diese Straßenabschnitte gezielt anzufahren und wenn die legalen Parkplätze belegt sind, dann in diesen Bereichen (illegale) Abstellmöglichkeiten zu suchen (und finden!). Straßenabschnitte mit Bewirtschaftung scheinen dagegen Parkplatz Suchende eher abzuschrecken. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. zu prüfen, ob die Parkraumbewirtschaftung entlang der Mainzer Landstraße ausgeweitet werden kann; 2. und bei positivem Ergebnis ohne erneutes Tätigwerden des Ortsbeirats weitere Parkplätze in Zonen mit Parkscheinautomaten einzubeziehen. Begründung: Das Gallus ist hervorragend an den ÖPNV angeschlossen und Einpendler könnten meist problemlos "das Auto stehen lassen". So lange aber immer noch viele einen Parkplatz finden und selten ein Bußgeld zahlen müssen, werden die Stadt - und insbesondere die innenstadtnahen Bereiche belastet. Ziel muss es sein, die Stadt für die hier lebenden Menschen und die Gewerbetreibenden attraktiv und lebenswert zu machen. Menschen, die im Gallus oder östlichen Europaviertel arbeiten berichten, dass sie selbst oder Kolleginnen und Kollegen aus dem Umland mit dem Pkw zur Arbeit pendeln. Wenn man früh genug kommt, würde man immer einen Parkplatz finden, auch wenn dieser häufig nicht legal sei. Durchschnittlich würden zwischen drei und fünf "Knöllchen" im Monat kassiert, die in Summe billiger als eine Fahrkarte im ÖPNV wären. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3122 2018 Die Vorlage OF 593/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2018, OF 580/1 Betreff: Altglascontainer aufstellen Europaviertel östlich Emser Brücke (Gallus-Ost) Vorgang: OM 350/16 OBR 1; ST 764/17; OM 1792/17 OBR 1; ST 1987/17; ST 640/18 Das Wohngebiet "südliche Europaallee zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza" ist der Bereich des Europaviertels, der zuerst fertig gestellt und seit etwa zehn Jahren bezogen ist. Das Quartier grenzt an das als "Gallus-Ost" bezeichnete Wohnquartier mit einer hohen Bevölkerungsdichte. Von der Europaallee aus führen für die Menschen der dortigen Geschossbauten genau zwei Fußwege nach Süden ins Gallus: Ganz im Osten die Warschauer Straße (fast auf Höhe Skyline Plaza) auf die Kölner Straße und ganz im Westen der Fußweg entlang des Brückenbauwerks der Emser Brücke auf die Kreuzung Idsteiner Straße / Kölner Straße. Für das gesamte Wohngebiet zwischen Europaallee (Norden) - Mainzer Landstraße (Süden) - Güterplatz (Osten) - Emser Brücke (Westen) gibt es tatsächlich zwei Altglassammelbehälter. Die Karte verdeutlicht die Situation: Ausgangsbasis für die Karte: google maps Die beiden Pfeile geben an, auf welchem Weg die an der Europaallee und ihrer Stichstraßen wohnenden Menschen ihr Altglas entsorgen könnten; die beiden 6-eckigen Markierungen bezeichnen die Standorte der Altglascontainer. In der ST 640 wird darauf hingewiesen, dass Parkplätze als Stellplätze für Container umgewidmet werden könnten ("Wegfall von Parkplätzen"). Zur Parksituation im Gebiet ist folgendes festzustellen: Alle Wohngebäude und Hotels im Europaviertel verfügen über private Tiefgaragen, so dass für die Halterinnen und Halter von Pkw Parkflächen zur Verfügung stehen. Für Menschen, die zum Einkaufen kommen, steht die Tiefgarage im Skyline Plaza zur Verfügung, die auch von Menschen, die in Geschäften an der Europaallee einkaufen wollen, genutzt werden kann (1 Stunde kostenfrei) Die Parkplätze im Gebiet und im östlichen Gallus werden überwiegend genutzt von Einpendlern, die in den Büros an der Europaallee arbeiten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: auf die Prüfung, ob es angemessen ist, dass ca. 40.000 Menschen, die im Europaviertel wohnen und arbeiten in den Nachbarstadtteilen ihr Altglas entsorgen, zu verzichten, da sich ein Bedarf bereits aus der großen Anzahl der im Quartier lebenden Menschen ergibt und dafür möglichst bald zu handeln; ausreichend Altglascontainer aufstellen zu lassen - entweder Standardbehälter oder (wo baulich und finanziell möglich) unterirdische Container; auch Parkplätze zu Stellplätzen für Glascontainer umzuwidmen, wenn nur so eine Aufstellfläche geschaffen werden kann; in Stichstraßen der Europaallee sowie im Bereich Kölner-/ Koblenzer Straße / Frankenallee weitere Altglascontainer aufstellen zu lassen und dazu folgende Standorte zur prüfen: (a) Warschauer Straße einen Parkplatz zu Standort für Altglascontainer umwidmen; (b) Warschauer Straße vor dem Haus Nr. 4 zwischen Tiefgarageneinfahrt und Bauminsel; (c) am Ende der Europaallee / Kreuzung Lissabonner Straße, an der Fußgängerunterführung; (d) im Seitenbereich der als Plätze angelegte und für den Autoverkehr nicht geöffneten Madrider und Dubliner Straße (Stichstraßen der Europaallee). Die ST 640 befasst sich in Punkt 1 ausschließlich mit der Beschreibung der Problematik unterirdischer Glascontainer. Der OBR hat nie darauf bestanden, dass die Glascontainer unterirdisch errichtet werden müssen, sondern dies lediglich vorgeschlagen. Die ST 640 nennt als Hinderungsgrund die Baumaßnahmen entlang der Europaallee. Da der OBR das Aufstellen der Container entlang dieser Hauptverkehrsachse nicht gefordert hat, ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. Die Anlage der Stichstraßen (Nebenflächen) mit Bäumen u.ä. sowie deren Ausschilderung und aktuelle Nutzung gibt deutliche Hinweise, dass hier nur Teilflächen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr frei gehalten werden müssen und Platz für Glascontainer ist. Begründung: Die Situation ist eine Zumutung für die vielen Menschen im Europaviertel und dem östlichen Gallus, die ihren Glasabfall ordentlich entsorgen wollen! Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.03.2018, OF 560/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 350 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 764 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1792 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1987 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 640 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2986 2018 1. Die Vorlage OF 560/1 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 580/1 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 580/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 560/1 Betreff: Altglassammelstellen zu Orten der Begegnung ausbauen! Bei gemeinsamer Müllentsorgung die Kommunikation zwischen neuen und alten Bewohnerinnen und Bewohnern des Gallus und Europaviertels östlich Emser Brücke fördern Das Wohngebiet "südliche Europaallee zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza" ist der Bereich des Europaviertels, der zuerst fertig gestellt und seit etwa zehn Jahren bezogen ist. Das Quartier grenzt an das als "Gallus-Ost" bezeichnete Wohnquartier mit einer hohen Bevölkerungsdichte. Von der Europaallee aus führen für die Menschen der dortigen Geschossbauten genau zwei Fußwege nach Süden ins Gallus: Ganz im Osten die Warschauer Straße (fast auf Höhe Skyline Plaza) auf die Kölner Straße und ganz im Westen der Fußweg entlang des Brückenbauwerks der Emser Brücke auf die Kreuzung Idsteiner Straße / Kölner Straße. Für das gesamte Wohngebiet zwischen Europaallee (Norden) - Mainzer Landstraße (Süden) - Güterplatz (Osten) - Emser Brücke (Westen) gibt es tatsächlich zwei Altglassammelbehälter. Die Karte verdeutlicht die Situation: Ausgangsbasis für die Karte: google maps Die beiden Pfeile geben an, auf welchem Weg die an der Europaallee und ihrer Stichstraßen wohnenden Menschen ihr Altglas entsorgen könnten; die beiden 6-eckigen Markierungen bezeichnen die Standorte der Altglascontainer. Seit Juli 2016 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat in mehreren Anträgen dazu aufgefordert, den Bewohnerinnen und Bewohnern des neuen Stadtquartiers "Europaviertel" die Möglichkeit zur Entsorgung von Altglas zu bieten. Mit ST764 vom 21.4.2017 hat das Amt für Straßenbau und Erschließung das Aufstellen von Altglascontainern mit der Begründung abgelehnt, dass in angrenzenden Stadtvierteln und Straßen ausreichend Möglichkeiten zur Altglasentsorgung bestehen würden. Zu dieser Auffassung wären die Fachämter bei der Planung des Europaviertels gelangt. Mit OM 1792 vom 13.07.2017 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat erneut aufgefordert, für eine vernünftige Möglichkeit zur Altglasentsorgung im neuen Wohnquartier zu sorgen. Am 2. Okt. 2017 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er die Angelegenheit erneut prüfen und eine abschließende Stellungnahme erfolgen wird, wenn die Abstimmungen mit den beteiligten Stellen abgeschlossen sind (ST 1987). Die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Gebietes bringen inzwischen nur noch sehr bedingt Verständnis für die "Bemühungen" und Begründungen des Magistrats der sich als "nachhaltig" bezeichnenden Stadt auf. Es wird vermutet, dass es hier um das Bemühen des Magistrats geht, die Kommunikation zwischen den lang wohnenden Bevölkerungsgruppen und neu Zugezogenen zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: in der Umgebung der Altglascontainer Tische und Bänke sowie Sonnenschirme und Überdachungen als Regenschutz aufstellen zu lassen, um so die zwischen den Wohnquartieren gewünschte Kommunikation zu fördern; alternativ in Stichstraßen der Europaallee sowie im Bereich Kölner-/ Koblenzer Straße / Frankenallee weitere Altglascontainer aufstellen zu lassen; es könnten u.a. folgende Standorte geprüft werden: (a) Warschauer Straße einen Parkplatz zu Standort für Altglascontainer umwidmen; (b) Warschauer Straße vor dem Haus Nr. 4 zwischen Tiefgarageneinfahrt und Bauminsel; (c) am Ende der Europaallee / Kreuzung Lissabonner Straße, an der Fußgängerunterführung; (d) im Seitenbereich der als Plätze angelegte und für den Autoverkehr nicht geöffneten Madrider und Dubliner Straße (Stichstraßen der Europaallee). Begründung: Die Situation ist eine Zumutung für die vielen Menschen im Europaviertel und dem östlichen Gallus, die ihren Glasabfall ordentlich entsorgen wollen! Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2018, OF 580/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2986 2018 1. Die Vorlage OF 560/1 wurde zurückgezogen und durch die Vorlage OF 580/1 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 580/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 555/1 Betreff: Vorstellung der Bebauung altes ehemaliges Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, nach dem Abschluss der Planungen für das ehemalige Polizeipräsidium im Bereich Friedrich-Ebert-Anlage 3 / Ludwigstraße die zuständigen Vertreter von Stadt / Land und Bauträger zu bitten, das Projekt ausführlich in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Das Projekt ist an dieser Stelle für die Stadt Frankfurt prägend. Deshalb muss dies im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2018, OF 549/1 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Platz der Republik in beiden Fahrtrichtungen eine wohl bereits geplante barrierefreie Lösung, für die Stationen Wickerer -, Rebstöcker-, Schwalbacher- sowie Speyerer Straße und Güterplatz der hier verkehrenden Straßenbahnlinien 11 und 21 baldmöglichst zu realisieren. Begründung: Dies ist auf lange Sicht eine im Interesse der Sicherheit unserer Seniorinnen und Senioren, unserer behinderten Mitbürger - ob mit Rollstuhl oder Rollator - sowie der Mütter mit Kinderwagen unverzichtbare Investition. Insbesondere der Haltestelle Rebstöcker Straße, und zwar in beiden Fahrtrichtungen, kommt dabei wegen der großen Zahl von ein- und aussteigenden Fahrgästen besondere Bedeutung zu. In Fahrtrichtung Innenstadt bietet sich für diese Station auch eine Verlegung an - vor den Gustavsburger Platz zwischen Rebstöcker und Gustavsburger Straße. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Die PARTEI U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2896 2018 Die Vorlage OF 549/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die_PARTEI, U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 522/1 Betreff: Europa-Allee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert? Im Gallus aktive Menschen, die sich Ende der 90er / Anfang er 00er Jahre mit den Planungen zum Europaviertel unter dem Motto "Chancen und Risiken für das Gallus" beschäftigt haben, berichten davon, dass insbesondere die Verkehrserschließung und das prognostizierte Verkehrsaufkommen damals im Gallus für viel Aufregung gesorgt haben. Partei- und vereinsübergreifend wurde gefordert, die straßenverkehrliche Anbindung der neuen Wohngebiete so zu gestalten, dass die Europaallee nicht zu einer Verbindung zwischen Autobahn und Bankenviertel mit der dann zu erwartenden hohen Verkehrsbelastung ausgebaut wird. Ebenso sollten die Nord-Süd-Verbindungen zum Gallus hin so beschränkt werden, dass hier kein Schleichverkehr in dieses dicht besiedelte Wohngebiet umgeleitet wird. Ehemalige Mitglieder dieser Bürgerinitiative berichten, dass aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Luft-Schadstoffbelastung eine geplante KiTa mit Außengelände an der Europaallee zwischen Emser Brücke und Güterplatz nicht genehmigungsfähig war. Vor diesem Hintergrund und um hier Gerüchten mit fundierten Zahlen entgegen treten zu können, wird er Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welches Verkehrsaufkommen auf der Europaallee - nach Fertigstellung und damit der Möglichkeit zur Durchfahrt von der Straße "Am Römerhof" bis zum "Güterplatz" bzw. "Platz der Republik" - wurde von den Fachbüros, die an der Verkehrserschließung des Europaviertels beteiligt waren, errechnet? 2. Haben sich aus dem Verkehrsaufkommen Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung entlang der Europaallee ergeben und wenn ja, welche? 3. Ist es dem Magistrat möglich, dem Ortsbeirat die Fachgutachten oder Teile daraus mit der Berechnung des Verkehrsaufkommens (Zahlen!) sowie dessen Zusammensetzung zukommen zu lassen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 787 2018 Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 370/1 Betreff: Wegeverbindung Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten sich mit den Betreibern des Skyline Plaza-Einkaufszentrums in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel, die Einhaltung der Zusage zu erreichen, dass die Wegeverbindungen durch das Einkaufszentrum auch nach Ladenschluss geöffnet bleiben. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen für das Einkaufszentrum im Ortsbeirat 1 sagten die Projektverantwortlichen des Skyline Plaza den Mitgliedern des Ortsbeirates zu, dass die Durchwegungen durch das Einkaufszentrum auch nach dem Ladenschluss zugänglich bleiben. Tatsächlich sind aber bereits ab 22 Uhr alle Zugänge verschlossen. Dadurch ist die direkte Wegeverbindung von der U-Bahnhaltestelle Festhalle/Messe zur Frankenallee und zur Europaallee durch das Skyline Plaza versperrt. Durch die Baustelle für die künftige U-Bahnhaltestelle Güterplatz verlängert sich die Wegstrecke zusätzlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 370/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Betreff: Bewohnerparkgebiete endlich einrichten Vorgang: OM 184/16 OBR 1; ST 1101/16; OM 768/16 OBR 1; ST 176/17; M 44/17 Laut der Vorlage M44 des Magistrats "Stellenplan 2017" sollen im Ordnungsamt 21 neue Stellen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Werden diese Stellen dazu verwandt die Parkraumüberwachung zu verbessern, denn diese scheint laut der Stellungnahmen ST 176 vom 20.01.2017 personell so schlecht besetzt zu sein, dass Anwohnerparkzonen nicht eingerichtet werden können. 2. Wann wird das bereits beschlossene Bewohnerparkgebiet im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße endlich umgesetzt? (OM 768 mit der Stellungnahme ST 176) 3. Wann wird die bereits beschlossene Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße umgesetzt? (OM 184 mit der Stellungnahme vom 29.08.2016, ST 1101) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 184 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1101 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 768 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 176 Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 434 2017 Die Vorlage OF 281/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und PARTEI (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2017, OA 113 entstanden aus Vorlage: OF 194/1 vom 28.12.2016 Betreff: Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein Konzept vorzustellen, wie nachhaltig dafür gesorgt werden kann, dass der ruhende Verkehr Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den fließenden Verkehr (insbesondere auch Rettungsfahrzeuge, Busse, FES-Fahrzeuge u. Ä.) nicht behindert. Auch die Einhaltung der Regelungen in Bezirken mit "Bewohnerparken" müssen kontrolliert werden. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 1 neben der Innenstadt insbesondere das Gebiet der Mainzer Landstraße, der Frankenallee und deren Querstraßen; 2. eine angemessene Anzahl der neu in der Stadtverwaltung geschaffenen 520 Stellen (Haushalt 2017) im Bereich des Ordnungsamtes, speziell in der Straßenverkehrsüberwachung, anzusiedeln. Als angemessen ist eine Zahl anzusehen, die es erlaubt, den Straßenraum im Ortsbezirk 1 so zu überwachen, dass durch häufige und regelmäßige Kontrollen ein "Lerneffekt" bei den Fahrzeughaltern eintritt, die ihr Fahrzeug so abstellen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer oder Einsatzkräfte behindert werden; 3. eine regelmäßige und häufige Bestreifung der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Rebstöcker Straße sowie deren Quer- und Parallelstraßen (Frankenallee und Idsteiner Straße) auch in den Abend- und Nachtstunden durchzuführen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat erfreulicherweise beschlossen, im Haushalt 2017 520 neue Stellen zu schaffen. Laut Meldung der FAZ vom Oktober 2016 sind 20 Stellen für die Verkehrsüberwachung vorgesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dem Wunsch nach Einrichtung von Bewohnerparkzonen oder bei Forderungen nach einer Bestreifung von durch den Verkehr belasteten Wohngebieten auf die geringe Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwiesen wird, sind 20 Stellen (stadtweit) wohl eher zu wenig. Nur regelmäßige Kontrollen mit Bußgeldern oder Abschleppvorgängen führen zu Lerneffekten. Gerade in innenstadtnahen Wohngebieten wie dem Gallus ist davon auszugehen, dass es sich um Fahrzeughalter handelt, die regelmäßig im Gebiet parken (Einpendler). Das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer Stadt wird maßgeblich mit geprägt von dem Gefühl im öffentlichen Raum: Sicherheit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit u. Ä. Wichtig ist, sich frei bewegen zu können, nicht ständig behindert oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen zu werden. Anlage 1 (ca. 45 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1145 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 113 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1017, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 212/1 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (2/2) Anfang des Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt*) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z.B. OM 769 2016), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverkehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, so dass auf ihnen Schutzstreifen nach Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob (bzw. ggf. an welchen) es entlang der folgenden Straßen möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz Taunusanlage Neue Mainzer Straße Hochstraße Bleichstraße Berliner Straße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz Schöne Aussicht (Richtung Westen) Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiter zu führen, alsbald umzusetzen. .* Quelle: Wikipedia Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1136 2017 Die Vorlage OF 212/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "Berliner Straße" die Worte "und Weißfrauenstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 194/1 Betreff: Mehr Personal für die Straßenverkehrsüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: Ein Konzept vorzustellen, wie der Magistrat nachhaltig dafür sorgen will, dass der ruhende Verkehr Fußgänger_innen, Radfahrer_innen und fließenden Verkehr (insbesondere auch Rettungsfahrzeuge, Busse, FES-Fahrzeuge u.ä.) nicht behindert. Auch die Einhaltung der Regelungen in Bezirken mit "Bewohnerparken" müssen kontrolliert werden. Dies betrifft aktuell im Ortsbezirk 1 neben der Innenstadt insbesondere das Gebiet der Mainzer Landstraße, Frankenallee und deren Querstraßen. Eine angemessene Anzahl der neu in der Stadtverwaltung geschaffenen 520 Stellen (Haushalt 2017) im Bereich des Ordnungsamtes, speziell der Straßenverkehrsüberwachung, anzusiedeln. Als angemessen ist eine Zahl anzusehen, die es erlaubt, den Straßenraum im Ortsbezirk 1, so zu überwachen, dass durch häufige und regelmäßige Kontrollen ein "Lerneffekt" bei Fahrzeughaltern eintritt, die ihr Fahrzeug so abstellen, dass Fußgänger_innen und Radfahrer_innen oder Einsatzkräfte behindert werden. Eine regelmäßige und häufige Bestreifung der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Rebstöcker Straße sowie deren Quer- und Parallelstraßen (Frankenallee / Idsteiner Straße) - auch in den Abend- und Nachtstunden durchzuführen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat erfreulicherweise für den Haushalt 2017 beschlossen, 520 neue Stellen zu schaffen. Lt. Meldung der FAZ vom Oktober 2016 sind 20 Stellen für die Verkehrsüberwachung vorgesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dem Wunsch nach Einrichten von Anwohnerparkzonen oder bei Forderungen nach Bestreifung von durch Verkehr belasteten Wohngebieten auf die geringe Zahl von Mitarbeiter_innen verwiesen wird, sind 20 Stellen (stadtweit) wohl eher zu wenig. Nur regelmäßige Kontrollen mit Bußgeldern oder Abschleppvorgängen führen zu Lerneffekten. Gerade in innenstadtnahen Wohngebieten wie dem Gallus ist davon auszugehen, dass es sich um Fahrzeughalter handelt, die regelmäßig im Gebiet parken (Einpendler). Das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu ihrer Stadt wird maßgeblich mit geprägt von dem Gefühl im öffentlichen Raum: Sicherheit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit u.ä. Wichtig ist, sich frei bewegen zu können, nicht ständig behindert oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen zu werden. Auszug aus dem Schriftverkehr zwischen einem Bürger und dem Straßenverkehrsamt: . . Zwischen den Häusern mit abgegrenzten Vorbereichen und der Mainzer Landstraße befindet sich ein breiter Streifen, der in der Nutzung aufgeteilt ist: entlang der Häuser führt der breite Gehweg (meist ca. etwas mehr als eine PKW-Breite) zwischen Gehweg und Straße führt ein Streifen, auf dem Teile als Parkbuchten abmarkiert sind; andere Teile sind als kleine Grünflächen mit Bäumen in Breite dieser Parkbuchten angelegt. . . Parken zu Lasten der Fußgänger als Standard eingespielt hat. PKWs fahren über nicht abgepollerte Bereiche des Sonderstreifens auf den Gehweg und parken dann quasi in 2ter Reihe hinter den Grünflächen oder beparkten Parkbuchten. Gestern habe ich genauer auf die Fahrzeuge geachtet und festgestellt, dass die Fahrzeuge, die um 10:30 h so auf dem Gehweg parkten, fast alle auch um 15:00 h noch dort standen. Nicht nur Smarts, auch Kleinwagen werden quer in die legalen abgegrenzten Parkbuchten gestellt und parken damit oft zu 1/3 der Fahrzeuglänge auf dem Gehweg. Größere Fahrzeuge, die als 2tes Fahrzeug nicht mehr genug Platz in der Parkbucht haben, parken dann gerne auch mal quer/schräg und stehen dann schräg zur Hälfte auf dem Gehweg. . . Für mich als Fußgänger ist der Zustand unhaltbar: in vielen Bereichen können Menschen, die zu zweit unterwegs sind, nur hintereinander gehen (auch nicht schön) regelmäßig flüchte ich mich zwischen geparkte Autos, wenn ich mal wieder von einem Radfahrer rüde aus dem Weg geklingelt werde mit anderen Fußgängern muss ich mich quasi absprechen, wer sich an den Rand stellt, damit die andere Person vorbeigehen kann immer wieder, wenn auch selten, mal gesehen: Mütter mit Kinderwagen + Kleinkind schaffen es nicht durch die schmale Lücke auf dem Gehweg und weichen auf die Mainzer Landstraße aus Grundsätzlich: Für Fußgänger ist die gesamte Mainzer Landstraße - von Platz der Republik bis Rebstöcker Straße / beidseitig - über weite Teile nur mit Risiko nutzbar . .: Radfahrer nutzen standardmäßig und oft in hoher Geschwindigkeit die Gehwege. Die Gehwege werden, wo immer in der Nähe eine nicht bepollerte Einfahrt ist, beparkt / wo möglich, gilt dies übrigens auch für die Seitenstraßen der Mainzer. Parken in 2ter Reihe findet auf der Mainzer auf dem Gehweg statt; Parken auf der Mainzer ist den Lieferdiensten vorbehalten. Wir haben also streckenweise 3 Parkreihen! Gehwege an Straßenkreuzungen werden vor allem abends und in der Nähe von Gaststätten gnadenlos zugeparkt; gerne stehen hier dann die Fahrzeuge im Bereich der abgesenkten Bordsteine, die eigentlich einen barrierefreien Übergang entlang der Mainzer für Fußgänger sichern sollen. Hier geht oft tatsächlich nichts mehr. Als Fußgänger muss ich dann ein Stück auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße laufen, bis es mir wieder gelingt, zwischen 2 geparkten Fahrzeugen zurück auf den Gehweg zu kommen. Rollstuhlfahrer haben hier gar keine Chance. Auffällig ist dies in der Einmündung Flörsheimer (Autoverleiher Enterprise). Antwort des Straßenverkehrsamtes: . . die uns - leider - größtenteils bekannt ist. Der Bereich wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch immer wieder bestreift und Verwarnungen ausgestellt. . . Leider sind es drei Aspekte, die einer wirklichen und nachhaltigen Verbesserung entgegenstehen: 1. Der Überwachungsdruck kann nicht mit einer höheren Intensität durchgeführt werden, da dafür die Aufgabenvielfalt und die Stadt Frankfurt am Main zu groß ist. 2. Die Höhe der Verwarnungsgelder mit ca. 15-20 € ist vergleichsweise niedrig, so dass ein nur gelegentliches Ahnden den Verstoßes leider nur eine begrenzte Wirkung zeigt. 3. Ist der Parkdruck in unserer extrem verkehrsreichen Stadt derart groß, dass sogar zu beobachten ist, dass frei geschleppte Flächen umgehend wieder zugeparkt wurden, . . Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 113 2017 Die Vorlage OF 194/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen 1 FDP (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 168/1 Betreff: Straßenbahn barrierefrei? "Bei der VGF heißt es auf Nachfrage, die Umrüstung von Straßenbahnhaltestellen sei im Gange. Allerdings seien die auf der Mainzer Landstraße nicht vor Ende 2017 an der Reihe, so die Sprecherin Karola Brack." Frankfurter Rundschau, Freitag den 28.10.2016" Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: Wann ist mit einem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen Güterplatz, Speyerer Straße, Galluswarte, Schwalbacher Straße, Rebstöcker Straße, Wickerer Straße und Mönchhofstraße zu rechnen? Wann und ggf. wie werden die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat in die Planungen miteinbezogen? Wann werden die Pläne zum barrierefreien Ausbau dem Ortsbeirat vorgestellt? Führen die geplanten Maßnahmen auch zu einer Entschleunigung des motorisierter Individualverkehr auf der Mainzer Landstraße? Begründung: Der barrierefreie Ausbau von Straßenbahnhaltestellen erhöht die Attraktivität des ÖPNV. Für viele Menschen werden Busse und Bahnen so überhaupt erst nutzbar. Ein entsprechender Ausbau ist also dringend geboten. Dabei bietet sich die Chance die Haltestellen so zu gestalten, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen ohne Konflikte mit PKW für alle Fahrgäste erleichtert wird. Es könnte auch ein Beitrag zur Entschleunigung des motorisierten Individualverkehrs geleistet werden. Gleichzeitig bestehen Befürchtungen, es könnten auch entlang der Mainzer Landstraße Hochbahnsteige mit all ihren negativen Konsequenzen entstehen. Nur unter der Voraussetzung einer frühzeitigen Beteiligung könnte die Planung auch auf große Akzeptanz bei allen Betroffenen treffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 285 2016 Die Vorlage OF 168/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2016, OF 175/1 Betreff: Abfallbehälter Bushaltestelle "Platz der Einheit" Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Bushaltestelle "Platz der Einheit" (Linie 46) soll der in der Haltebucht aufgestellte Abfallbehälter entfernen und auf den Bürgersteig montiert werden. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein seit einiger Zeit an der Bushaltestelle "Platz der Einheit" in der Haltebucht aufgestellter Abfallbehälter entfernt und auf dem Bürgersteig montiert wird, wie dies auch an allen anderen Bushaltestellen üblich ist. Begründung: Der in der Haltebucht aufgestellte Abfallbehälter behindert den Linienbus 46 bei der Anfahrt der Haltestelle. Der Bus kann dadurch nicht bis an den Straßenrand fahren und die Fahrgäste mit Rollstuhl und Rollator, Mütter und Väter mit Kinderwagen, können durch diese große Lücke nicht ohne Probleme aussteigen. . Bild 1 Bild 2 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1018 2016 Die Vorlage OF 175/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2016, OF 167/1 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten gemeinsam mit der VGF dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenbahnhaltestellen entlang der Mainzer Landstraße (Tram 11 und 21) zeitnah uneingeschränkt barrierefrei umgebaut werden. Das meint konkret die nachfolgenden Haltestellen: · Platz der Republik (derzeit eingeschränkt barrierefrei) · Güterplatz (derzeit nicht barrierefrei) · Speyerer Straße (derzeit nicht barrierefrei) · Galluswarte (derzeit eingeschränkt barrierefrei) · Schwalbacher Straße (derzeit nicht barrierefrei) · Rebstöcker Straße (derzeit nicht barrierefrei) · Wickerer Straße (derzeit nicht barrierefrei) Begründung: Entsprechend dem Personenbeförderungsgesetz soll bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Die Straßenbahnlinien 11 und 21 sind im Gallus stark frequentiert, jedoch zu großen Teilen nicht barrierefrei. Für bewegungseingeschränkte Personen (z. B. Personen mit Rollatoren oder Rollstühlen) sowie Familien mit Kinderwagen ist das Ein- und Aussteigen an den genannten Haltestellen außerordentlich schwierig bis unmöglich. Es müssen dann Umwege in Kauf genommen werden, die zu einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand und einer hoher Anstrengung führen. Manche Bewohnerinnen und Bewohner meiden daher sogar das Straßenbahnfahren in Gänze. Es muss folglich zeitnah möglich sein, dass die Straßenbahnen von allen uneingeschränkt genutzt werden können. Der ÖPNV soll attraktiver werden und muss für jeden zugänglich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1012 2016 Die Vorlage OF 167/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 144/1 Betreff: Anwohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraß e eine Anwohnerparkzone einzurichten. Begründung: Durch die Nähe zum Hauptbahnhof parken in diesem Bereich vermehrt Langzeitparker. Dadurch wird die Parkplatzsuche für Anwohner deutlich erschwert. Es ist deshalb sinnvoll in diesem Bereich eine Anwohnerparkzone einzurichten, so wie es in den meisten anderen Stadtteilen schon üblich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 768 2016 Die Vorlage OF 144/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Anwohnerparkzone" die Worte "mit der längstmöglichen Schutzzeit für die Anwohner" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen PARTEI (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2016, OF 43/1 Betreff: Endlich saubere Luft in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Luftqualität einen CityTree (übersetzt: Stadtbaum; siehe Begründung Punkt 1) im Gallus aufzustellen. Als Standort soll insbesondere die Fläche vor dem Skyline Plaza Frankfurt, Ecke Osloer Straße/Güterplatz, in Betracht kommen. Diese Maßnahme ist mit einem Höchstbetrag von 7.000 € aus dem Ortsbeiratsbudget mitzufinanzieren. Zur Finanzierung des restliches Betrags soll geprüft werden, ob ein privater Träger oder die Stadt in Betracht kommen. Begründung: 1) Was ist ein CityTree? Ein CityTree ist eine mit Moospflanzen bewachsene Wand, welche verschiedene Schadstoffe (u. a. Feinstaub, Kohlendioxide und Stickoxide) aus der Luft filtert. Er steht auf einer Grundfläche von 3 m2 und bietet auf beiden Seiten Sitzflächen. 2) Was ist der Nutzen? Ein CityTree hat u. a. aufgrund der großen Oberfläche der Moosblättchen eine Filterleistung der Luft von bis zu 275 Bäumen. Jährlich sterben laut WHO etwa 8 Mrd. Menschen an den Folgen von Luftverschmutzung. Der CityTree dient der Verbesserung der Luftqualität und somit der Erhaltung der Gesundheit von Frankfurterinnen und Frankfurtern. Der CityTree kann zudem die Temperatur der unmittelbaren Umgebung verringern, was für versiegelte Plätze von besonderem Wert ist, um die Hitzebelastung zu reduzieren. Durch den Klimawandel nehmen die Wetterextreme zu, Moospflanzen sind sehr gute Wasserspeicher. Sie fangen große Mengen Regen auf und bedürfen daher nur im Hochsommer eine Bewässerung. Die Moospflanzen bieten zudem einen Lebensraum für Insekten und reduzieren den Lärm. Zur Umweltbildung besitzt der CityTree eine Beschreibung der Funktion und Problematik an der Seitenfläche. Alt und Jung können sich dort informieren und ein Bewusstsein für die Luftqualität entwickeln. Außerdem verfügt der CityTree über eine Sitzbank auf beiden Seiten und kann wahlweise um einen Hotspot ergänzt werden. Damit kann folglich die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Gallus verbessert werden. 3) Wie hoch sind die Kosten? Die Anschaffungskosten betragen, je nach Auswahl des Modells, einmalig rund 19.500 € (inkl. Anlieferung, Aufbau, Inbetriebnahme), dazu kommen jährliche Kosten für die Bewässerung im Hochsommer sowie die Wartung des CityTrees. Im Verhältnis zur Pflanzung von 275 neuen Bäumen und Kosten für sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität handelt es sich um eine geringfügige Ausgabe. 4) Welche Standorte eignen sich? Besonderen Nutzen bringt ein CityTree in der Nähe von stark befahrenen Straßen und versiegelten Plätzen. Hilfreich ist er insbesondere für die Anwohner, welche regelmäßig die dortige Luft einatmen. Daher würde sich der Platz vor dem Skyline Plaza Frankfurt, Ecke Osloer Straße/Güterplatz, anbieten. Zum einen könnte der CityTree die Schadstoffe der Pkws von der Mainzer Landstraße filtern und zum anderen die Temperatur des versiegelten Platzes reduzieren. Im Übrigen würde so das Gallus für Touristen attraktiver werden und einen neuen Platz zum Verweilen hinzugewinnen. In Ballungsgebieten und Großstädten wie Frankfurt ist die Belastung der Luft besonders groß, regelmäßig werden die EU-Grenzwerte überschritten. Städte wie Norwegen, Jena und Hongkong setzen schon auf CityTrees, um die Luftqualität zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 19 2016 Die Vorlage OF 43/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und LINKE. Herr Korte und Frau Lübke haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 652/1 Betreff: Die Altglascontainer in der Hohenstaufenstraße/Ecke Ludwigstraße an einen anderen Standort versetzen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob es möglich ist die Altglascontainer in der Hohenstaufenstraße/Ecke Ludwigstraße an einen anderen Standort zu versetzen. Begründung: Um diese Altglascontainer werden immer wieder erhebliche Mengen von Sperrmüll illegal abgelegt.(siehe Foto) Wenn die Container auf die andere Straßenseite vor das Verwaltungsgebäude gestellt werden würden, könnte die Hausverwaltung evtl. diese Ablagerung verhindern und auf dieser Fläche ein weiterer Parkplatz entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4459 2015 Die Vorlage OF 652/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2015, OF 653/1 Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorgang: OM 3711/14 OBR 1; ST 327/15 Der Ortsbeirat 1 hat mit der OF 548/1 und der OM 3711/1 den Magistrat gebeten die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N 8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren. Außerdem wurde der Magistrat gebeten, an den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auf beiden Seiten die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild anzuzeigen. Begründung: Mit der ST 327 vom 3.3.2015 bedauert der Magistrat in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgeben zu können. Nachdem jetzt 8 Monate seit der Antragstellung verstrichen sind, wird der Magistrat nunmehr erneut an diesen Vorgang erinnert. Bei der diesjährigen Sperrung der Gleisanlagen zwischen Güterplatz und Platz der Republik im März haben sogar die langen Gelenkbusse an der Haltestelle des Nachtbusses N 8 an der Galluswarte (siehe Foto) gehalten und diese Maßnahme hat ausgezeichnet geklappt. Somit kann auch der wesentlich kürzere Linienbus 52 an dieser Stelle halten und die Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Außerdem ist für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen mehr Platz vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3711 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 327 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 653/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 06.10.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 653/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2015, OF 596/1 Betreff: "Macht euren Dreck selbst weg!" Im gesamten Bereich der Europaallee, vom Güterplatz bis zur Straße "Am Römerhof" ziehen sich die diversen Baustellen. Anlieferungsverkehr zu den Baustellen, Baustellenverkehr, der Europaallee und Pariser Straße immer wieder kreuzt, hinterlässt entsprechende Spuren auf den Straßen im Europaviertel: Dreck, Steine, Erde, Lehm; bei Regen nass, bei schönem Wetter schmutziger Staub. Insbesondere in Bereichen, in denen aufgrund der Baustellen die Wegeführungen nur provisorisch angelegt oder grundsätzlich Wege und Straßen nicht sehr breit sind ist die Situation zeitweise unzumutbar. Radfahrer_innen, Fußgänger_innen, Autofahrer_innen, Menschen mit Kinderwagen werden in vielen Bereichen nicht nur Schmutz ausgesetzt; Steine und Bauschutt führen auch immer wieder zu Schäden an Reifen oder beim "Hochspritzen" zu Schäden an der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen. Die Bevölkerung im Neubaugebiet erträgt und wird noch über Jahre hin mit Baulärm und Schmutz leben müssen. Die Stadt muss daher dafür Sorge tragen, dass die Belastungen so weit wie möglich gemindert, reduziert werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Firmen, die als Generalunternehmer die Bauten im Europaviertel hoch -ziehen dazu zu verpflichten, die Straßen sauber zu halten. Die Kosten für die Straßenreinigung dürfen nicht auf die Bevölkerung umgelegt werden. Da der Nachweis, welches Unternehmen bzw. welcher Subunternehmer konkret in welchem Umfang an der Verschmutzung beteiligt ist bei der Vielzahl der Beteiligten kaum zu führen ist, wird die Stadt aufgefordert, mit den Bauträgern in ihrer Gesamtheit eine Lösung zu finden, bei der auch die FES mit einbezogen ist. Vordringlich ist hier eine auch kurzfristig umzusetzende Lösung für den Bereich Pariser Straße / Europaallee / Römischer Ring / Maastricher Ring anzustreben. Hier herrscht rege Bautätigkeit, während gleichzeitig große Liegenschaften bereits bezogen sind. Weiterhin befinden sich hier das kleine Ladenzentrum sowie Übergänge ins Gallus / Kuhwald / Rebstockgelände und zu den Park- und Spielanlagen. Begründung: Den jetzigen Bewohner_innen des sog. Europaviertel ist bewusst, dass sie quasi für einen längeren Zeitraum auf einer Baustelle leben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alles hinzunehmen ist. Insbesondere kann die Verschmutzung der Straßen (und Gehwege) in den Baustellenbereichen durch häufigere Reinigung durch die Bauträger reduziert werden. Diese Mehrkosten sind den Bauträgern zuzumuten. Von Bauträgern wurde in der Vergangenheit häufiger vorgetragen, dass die Verschmutzungen durch einzelne am Bau beteiligte Unternehmen verursacht werden und dass diese von der Stadt dafür zur Verantwortung gezogen werden müssen. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Verantwortlich für eine Baumaßnahme ist der Bauträger als Generalunternehmer, der für Auswirkungen auf die Nachbarschaft damit auch haftbar zu machen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 17.03.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3998 2015 Die Vorlage OF 596/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2015, OF 594/1 Betreff: Zebrastreifen für die Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert in Höhe der Liegenschaften Poststraße 5 bzw. 20 (Zugang zum Hauptbahnhof, Gleis 24) einen Fußgängerüberweg (Allgemeinsprachlich: Zebrastreifen) einrichten zu lassen. Begründung: In diesem Bereich queren sehr viele zu Fuß Gehende die Straße um die Bahnsteige des Hauptbahnhofes zu erreichen. Ein Fußgängerüberweg kann die Sicherheit für diesen Personenkreis erheblich erhöhen. Auf Grund der zahlreichen Neubauten im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Güterplatz und der guten fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes ist die Anzahl der zu Fuß Gehenden stark gestiegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 17.03.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3996 2015 Die Vorlage OF 594/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Liegenschaften Poststraße Nr. 5 beziehungsweise Nr. 20 (Zugang zum Hauptbahnhof, Gleis 24) einen Fußgängerüberweg (allgemeinsprachlich: Zebrastreifen) im Rahmen der Umbaumaßnahmen einzuplanen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2014, OI 51 entstanden aus Vorlage: OF 498/1 vom 25.08.2014 Betreff: Benennung des südlichen und nördlichen Taschenparks im Europaviertel Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. den im Europaviertel gelegenen, bislang mit dem Arbeitstitel "südlicher Taschenpark" versehenen Park nach der im Gallus aufgewachsenen Fußballerin und Frauenrechtlerin Lotte Specht (geboren am 15. Oktober 1911 in Frankfurt am Main, gestorben am 10. Februar 2002 in Frankfurt am Main) in "Lotte-Specht-Park" und 2. den ebenfalls im Europaviertel gelegenen, bislang mit dem Arbeitstitel "nördlicher Taschenpark" versehenen Park in Anlehnung an das dort einst gelegene Gleisfeld des 1888 in Betrieb gegangenen und 1996 aufgegebenen Güterbahnhofs in "Gleisfeldpark" zu benennen. Der Bahnhof Frankfurt (Main) Hauptgüterbahnhof (Hgbf) war der größte Güterbahnhof in Frankfurt am Main. Als Central Güter-Bahnhof wurde er zusammen mit dem neuen Hauptbahnhof für den Personenverkehr im Stadtteil Gallus in den 1880er-Jahren errichtet. Die beiden Bahnhöfe ersetzen die Frankfurter Westbahnhöfe, die zu klein geworden waren und aufgegeben wurden. Der Hauptgüterbahnhof wurde am 1. August 1888 in Betrieb genommen - 18 Tage vor dem Hauptbahnhof für den Personenverkehr. Auf dem Gelände des Güterbahnhofs arbeitete ein eigenes Bahnbetriebswerk (Bw Frankfurt (M) 2), das die Güterzug- und Rangierlokomotiven wartete. Mit Verlagerung der Industrie in Gewerbegebiete am Stadtrand und der Verlagerung des Stückgutverkehrs auf die Straße wurde der Hauptgüterbahnhof 1996 aufgegeben. 1998 wurde der Oberbau und der überwiegende Teil der Gebäude beseitigt. Lediglich die Straßenbezeichnung Güterplatz erinnert heute noch an den Standort des Gebäudes der Abfertigungshalle des Bahnhofs. Mit der Benennung soll dauerhaft an ein wichtiges Stück Industriekultur der Stadt Frankfurt am Main erinnert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.09.2014 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 433/1 Betreff: Übersichtliche Verkehrsführung am Güterplatz schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, über die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) am Güterplatz endlich für eine übersichtliche Verkehrsführung zu sorgen. Begründung: Seitdem der Tunnelbau (Herbst 2015) am Güterplatz durch das Verlegen von Leitungen vorbereitet wird, hat sich an mehreren Stellen eine chaotische Verkehrsführung entwickelt. Die Umleitung von der Europa-Allee auf die Frankenallee ist unübersichtlich. Auch für Radfahrer und Fußgänger gleicht der Güterplatz einem wahren Hindernisparcour (die Frankfurter Rundschau berichtete am 18. Februar). Diese Zustände sind schnellstmöglich zu beheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2976 2014 Die Vorlage OF 433/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, am Güterplatz endlich für eine übersichtliche Verkehrsführung zu sorgen." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2014, OF 423/1 Betreff: Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass den Anwohnenden in der Heinrichstraße Parkraum für PKW zur Verfügung steht. Dazu sind für die Dauer der Baumaßnahmen die auf der Westseite gelegenen Anwohnerparkplätze längs statt quer zur Fahrtrichtung auszuweisen. Zusätzlich werden auf der Ostseite ebenfalls längs zur Fahrbahn Anwohner Parkplätze eingerichtet. Das auf der Frankenallee ausgewiesene Halteverbot zwischen Baustelle und Heinrichstraße wird aufgehoben. Stattdessen wird Querparken erlaubt. Alternativ wird den Anwohnenden der Heinrichstraße kostenloser Parkraum in der unmittelbaren Umgebung, bspw. auf dem ehemaligen Telenorma Areal, zur Verfügung gestellt. Begründung: Die bestehende Halteverbotsregelung findet keine Beachtung. Stattdessen wird in beiden Richtungen, vor allem durch Auswärtige, auf dem Bürgersteig bzw. dem vorhanden Parkstreifen geparkt. Die Bewohner haben durch den Verlust der Anwohnerzone das Nachsehen da sie durch längere Parkzeiten auch häufiger "mit einem Knöllchen" bedacht werden. . Durch die Baustelle rund um den Güterplatz sind die Bewohner ohnehin stark Belastet. Dass nun für einige Anwohner der Eindruck entsteht durch unnötige Regelungen und damit einhergehende Bussgelder zumindest einen Teil der Mehrkosten für den Bau der U-Bahn übernehmen zu müssen ist nicht hinnehmbar. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2901 2014 Die Vorlage OF 423/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2013, OF 357/1 Betreff: Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken im östlichen Gallus für die Anwohner zeitlich zu erweitern, und zwar auf morgens von 07.00 - 12.00 Uhr und in den Nachmittags- und Abendstunden von 15.00 - 24.00 Uhr, das an allen Werktagen und auch an den Sonntagen (zumindest während der Messezeiten). Begründung: Das derzeitige zeitliche Anwohnerparken, nach großen Schwierigkeiten eingeführt, ist nicht mehr zeitgemäß. Durch das neue EinkaufsZentrumGüterplatz (auch bekannt unter dem umständlichen Namen Skyline Plaza) wird durch die erstmalige Preispolitik für das dortige Parkhaus, dieses nur beschränkt benutzt. Den Anwohnern im obigen Bereich werden ständig die Parkplätze weggenommen um einige € zu sparen. Dies gilt auch für die Besucher der Messe, die von weit herkommen, ein saftiges Eintrittsgeld bezahlen und dann einige € für ein Parkhaus scheuen und bedenkenlos den Anwohnern die schon raren Parkplätze noch wegnehmen und sich in der Frankfurter Tagespresse (siehe FNP v. 21.09.2013) damit noch groß tun. Das kann im Interesse der Anwohner so nicht hingenommen werden. Deshalb ist dringlichst Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2614 2013 Die Vorlage OF 357/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, das Bewohnerparken im östlichen Gallus (Regelungsbereich 37) für die Anwohner zeitlich zu erweitern, und zwar auf morgens von 7.00 bis 12.00 Uhr und in den Nachmittags- und Abendstunden von 15.00 bis 24.00 Uhr, das an allen Werktagen und auch an den Sonntagen." Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2013, OF 350/1 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten am Einkaufszentrum am Güterplatz Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des neuen Einkaufzentrums am Güterplatz, Osloer Straße, Europaallee ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern schaffen zu las- sen. Begründung: Zur Zeit sind dort überhaupt keine Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern vorhanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 24.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 350/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Guten Morgen sehr geehrte Damen und Herren, leider fällt mir seit Tagen auf, das der Rasensprenger an der Friedrich Ebert Anlage Ecke Hohenstaufenstraße stundenlang den Rasen sprengt. Die Bürger werden aufgefordert Wasser zu sparen, dann sollte die Stadt aber hier ein Vorbild sein und diese sinnlose Aktion sofort einstellen. Vielen Dank. Ich würde mich freuen, wenn ich am Montag beim vorbei radeln keine Verschwendung mehr feststellen muss. Ein schönes Wochenende. Dagmar Domning
Anlässlich des Todes von Altbundeskanzler Helmut Schmidt schlage ich die Umbenennung des Güterplatzes in „Helmut-Schmidt-Platz“ vor.
Auf dem Mittelstreifen der Osloer Straße am Skyline Plaza parken viele Autos - obwohl dort Halteverbot herrscht. Mir ist nicht klar, warum dort ein Halteverbot ist. Und den Parkern offenbar auch nicht. Könnte man es nicht einfach abschaffen?
Als täglicher Pendler fällt mir auf, dass seit geraumer Zeit die Situation an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße (Richtung Hbf) sehr kritisch ist. Seit der Eröffnung des Skyline Plaza hat sich der Wendeverkehr in Richtung Rheinstraße deutlich erhöht und es kommt zu großen Rückstaus. Die linke der 3 Geradeausspuren ist häufig durch sich nach links einordnende PKWs blockiert (fragen Sie die Busfahrer). So kommt es immer wieder zu sehr brenzligen Situationen, die den Verkehrsfluss beeinflussen. Die relativ kurze linke Abbiegerspur wird m.E. in keiner Weise mehr dem zunehmenden Verkehrsfluss (v.a. durch Skyline Plaza) gerecht.
Die Mainzer Landstraße ist in der Erinnerung alter Frankfurter auch im Bereich zwischen Güterplatz und Mönchhofstraße eine in beiden Richtungen zweispurige Straße. Seit den 70ern sind die Autos breiter geworden und viele Autofahrer denken sinnvollerweise gar nicht mehr daran, sie zweispurig zu nutzen. Sie ist aber für eine einspurige Fahrbahn sehr breit. Ein auf der Fahrbahn markierter Fahradweg würde einerseits Fahrradfahrern einen ihnen vorbehaltenen Raum spenden und gleichzeitig Autofahrern signalisieren, dass es sich nur noch um eine einspurige Fahrbahn handelt.